Satzung über
die Gebühren für die Benutzung des NS-Dokumentationszentrums München
(Gebührensatzung NS-Dokumentationszentrum)
vom 17. Juni 2025
Stadtratsbeschluss: 28.05.2025
Bekanntmachung: 30.06.2025 (MüABl. S. 367)
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2024 (GVBl. S. 573), folgende Satzung:
§ 1 Gebühren und Auslagen
Für den
Besuch der Dauer- und der Wechselausstellungen, den Besuch von Veranstaltungen,
Sonderveranstaltungen sowie Kino- oder Videovorführungen, die Teilnahme an
Vermittlungsveranstaltungen und die Inanspruchnahme von sonstigen Leistungen
des NS-Dokumentationszentrums München sind Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung
zu entrichten.
Entstehen durch die Benutzung oder durch Leistungen für eine*n Benutzer*in
Auslagen, so sind diese neben den Benutzungsgebühren zu entrichten.
§ 2 Gebührenschuldner*in
Wer die Leistungen gemäß §§ 4 bis 7 dieser Satzung in Anspruch nimmt, ist Gebührenschuldner*in.
§ 3 Besichtigungsgebühren
Die Besichtigung der Ausstellungen des NS-Dokumentationszentrums München ist gebührenfrei.
§ 4 Gebühren für die Inanspruchnahme von Vermittlungsangeboten
Für die Inanspruchnahme von Vermittlungsangeboten des NS-Dokumentationszentrums München gelten die folgenden Gebühren:
1. |
geschlossene Angebote (auf Bestellung, max. 15 Personen): |
|
a) |
je
Rundgang (ca. 2 Stunden) |
100,00 Euro |
b) |
je Halbtagesseminar (ca. 4 Stunden) |
200,00 Euro |
c) |
je
Ganztagesseminar (ca. 6 Stunden) |
300,00 Euro |
2. |
offene Angebote: |
|
a) |
je
Rundgang (ca. 2 Stunden) |
8,00 Euro |
b) |
je
Halbtagesseminar (ca. 4 Stunden) |
15,00 Euro |
c) |
je
Ganztagesseminar (ca. 6 Stunden) |
20,00 Euro
|
Bei wesentlicher Überschreitung der Dauer des Vermittlungsangebotes werden die
Gebühren entsprechend erhöht.
(2) Gebührenfrei ist die Inanspruchnahme von Vermittlungsangeboten des NS-Dokumentationszentrums München für
1. |
geschlossene
Schulklassen, Studierendengruppen oder Kinder- und Jugendgruppen unter
Führung einer Lehrkraft oder einer*s Erzieher*in; |
2. |
Vorbereitungsbesuche
einer Lehrkraft oder einer*s Erzieher*in; |
3. |
die
Begleitperson einer schwerbehinderten Person, die auf die Begleitperson
angewiesen ist. |
Dies gilt nicht, wenn die Vermittlungsangebote über Dritte gebucht werden und
die Teilnahme dem unter Abs. 2 Ziffer 1 bis 3 aufgeführten Personenkreis nur
gegen Entgelt ermöglicht wird.
(3) Die Gebühren gemäß Abs. 1 können ermäßigt oder erlassen werden
1. |
aus besonderem Anlass (z. B. Tag der offenen Tür, Stadtgründungsfest, Messen, Kongresse, Aktionstag, Aktionswoche, Aktionsmonat); |
2. |
Wenn es nachweislich amtlichen, wissenschaftlichen oder sonstigen Forschungszwecken dient; |
3. |
wenn es sich um eine Marketingmaßnahme des NS-Dokumentationszentrums handelt oder ein wirtschaftlicher Vorteil für das NS-Dokumentationszentrum zu erwarten ist; |
4. |
für
Gästekartenangebote gewerblicher Anbieter (z. B. Turbopass, CityTourCard München). |
§ 5 Sonderveranstaltungsgebühren
(1) Beim Besuch von Sonderveranstaltungen (z. B. Konzerte,
Vorträge) kann,
je nach Aufwand, pro Person eine Gebühr von bis zu 30,00 Euro
erhoben.
(2) Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach Art und Dauer der Veranstaltung und dem für die Veranstaltung anfallenden Aufwand (insbesondere Gagen, Sach- und Personalaufwand).
(3) Die folgenden Personengruppen erhalten (bei Vorlage des entsprechenden Berechtigungsnachweises) 50 % Ermäßigung auf die Gebühren gemäß Abs. 1:
1. |
Studierende; |
2. |
Auszubildende; |
3. |
Renten-, Versorgungsempfänger*innen; |
4. |
Schwerbehinderte; |
5. |
Personen,
die einen freiwilligen Wehrdienst, einen Jugendfreiwilligendienst oder einen
Bundesfreiwilligendienst leisten; |
6. |
Jugendleiter*innen. |
(4) Gebührenfrei
ist der Besuch von Sonderveranstaltungen des NS-Dokumentationszentrums München
(bei Vorlage des entsprechenden Berechtigungsnachweises) für
1. |
Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geschlossene Schulklassen, Studierendengruppen oder Kinder- und Jugendgruppen unter Führung einer Lehrkraft oder einer pädagogischen Fachkraft, Lehrkräfte und Teilnehmer*innen von Deutsch- oder Integrationskursen im Kursverband, Museumspersonal, Pressevertreter*innen, Mitglieder des ICOM (International Council of Museums), Mitglieder des Deutschen Museumsbundes e. V., Mitglieder des Bundesverbandes Museumspädagogik e. V., Vorbereitungsbesuche einer Lehrkraft oder einer pädagogischen Fachkraft, die Begleitperson einer schwerbehinderten Person, die auf die Begleitperson angewiesen ist, aktive und ehemalige Stadträt*innen, die ihr Mandat mindestens eine Amtszeit bekleidet haben, mit einer Begleitperson, Stipendiat*innen des Residence-Programms des Kulturreferats, vom Tourismusamt der Landeshauptstadt München ausgebildete Gästeführer*innen, Inhaber*innen der Bayerischen Ehrenamtskarte; |
2. |
Personen, die Bürgergeld beziehen; Inhaber*innen des München-Passes, des Landkreis München-Passes oder Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Inhaber*innen der Kulturgast-Karte des Kulturraum München e. V. |
(5) Die Gebühren gemäß Abs. 1 können gemäß § 4 Abs. 3 ermäßigt oder erlassen
werden.
§ 6 Kino-, Videovorführungen
(1) Für Kino-, Videovorführungen, die nicht ausstellungsbezogen
gezeigt werden,
wird pro Person je Aufführung eine Gebühr von bis zu 15,00 Euro
erhoben.
(2) Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach Art und Dauer der
Kino-, Videovorführung und
dem für die Kino-, Videovorführung anfallenden Aufwand (insbesondere Gagen,
Sach- und Personalaufwand).
(3) Die Gebührenermäßigungen gemäß § 5 Abs. 3 und 4 dieser Satzung gelten entsprechend.
(4) Die Gebühren gemäß Abs. 1 können gemäß § 4 Abs. 3 dieser
Satzung ermäßigt oder
erlassen werden.
§ 7 Gebühren für sonstige Leistungen
(1) Die
Gebühren betragen für
1. |
die
Leistungen mündlicher oder schriftlicher Fachauskünfte oder sonstiger
Tätigkeiten bei Beanspruchung einer Fachkraft pro angefangener Stunde; |
|
2. |
die
Erstellung von Fotokopien pro Seite |
|
a) |
in
schwarz/weiß |
0,25 Euro |
b) |
in
Farbe |
0,50 Euro |
3. |
die
Erstellung von Scans pro Seite |
0,25 Euro |
(2) Gebührenfrei sind
1. |
die Benutzung der Garderobe; |
2. |
die Benutzung der Angebote des Lernforums. |
§ 8 Entstehung und Fälligkeit
Die
Gebühren und Auslagen entstehen mit Inanspruchnahme der Leistung. Sie werden
mit der Entstehung fällig. Sie sind nach mündlicher oder schriftlicher
Zahlungsaufforderung auf ein in der schriftlichen Zahlungsaufforderung
angegebenes Konto zu überweisen.
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese
Satzung tritt am 01.07.2025 in Kraft.
(2) Gleichzeitig
tritt die Satzung über die Gebühren für die Benutzung des NS-Dokumentationszentrums
München (Gebührensatzung NS-Dokumentationszentrum) vom 22.04.2020 (MüABl. S. 329) außer Kraft.