Satzung über die Gebühren für die Benutzung des NS-Dokumentationszentrums München
(Gebührensatzung NS-Dokumentationszentrum)

vom 17. Juni 2025

Stadtratsbeschluss:                         28.05.2025

Bekanntmachung:                            30.06.2025 (MüABl. S. 367)

 

Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2024 (GVBl. S. 573), folgende Satzung:

§ 1 Gebühren und Auslagen

Für den Besuch der Dauer- und der Wechselausstellungen, den Besuch von Veranstaltungen, Sonderveranstaltungen sowie Kino- oder Videovorführungen, die Teilnahme an Vermittlungsveran­staltungen und die Inanspruchnahme von sonstigen Leistungen des NS-Dokumentationszentrums München sind Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung zu entrichten.
Entstehen durch die Benutzung oder durch Leistungen für eine*n Benutzer*in Auslagen, so sind diese neben den Benutzungsgebühren zu entrichten.

§ 2 Gebührenschuldner*in

Wer die Leistungen gemäß §§ 4 bis 7 dieser Satzung in Anspruch nimmt, ist Gebührenschuldner*in.

§ 3 Besichtigungsgebühren

Die Besichtigung der Ausstellungen des NS-Dokumentationszentrums München ist gebührenfrei.

§ 4 Gebühren für die Inanspruchnahme von Vermittlungsangeboten

Für die Inanspruchnahme von Vermittlungsangeboten des NS-Dokumentationszentrums München gelten die folgenden Gebühren:

1.

geschlossene Angebote (auf Bestellung, max. 15 Personen):

a)

je Rundgang (ca. 2 Stunden)

100,00 Euro

b)

je Halbtagesseminar (ca. 4 Stunden)

200,00 Euro

c)

je Ganztagesseminar (ca. 6 Stunden)

300,00 Euro


2.

offene Angebote:

a)

je Rundgang (ca. 2 Stunden)

8,00 Euro
pro Person


 

b)

je Halbtagesseminar (ca. 4 Stunden)

15,00 Euro
pro Person

c)

je Ganztagesseminar (ca. 6 Stunden)

20,00 Euro
pro Person


Bei wesentlicher Überschreitung der Dauer des Vermittlungsangebotes werden die Gebühr­en entsprechend erhöht.

(2) Gebührenfrei ist die Inanspruchnahme von Vermittlungsangeboten des NS-Dokumentations­zentrums München für

1.

geschlossene Schulklassen, Studierendengruppen oder Kinder- und Jugendgruppen unter Führung einer Lehrkraft oder einer*s Erzieher*in;

2.

Vorbereitungsbesuche einer Lehrkraft oder einer*s Erzieher*in;

3.

die Begleitperson einer schwerbehinderten Person, die auf die Begleitperson angewiesen ist.


Dies gilt nicht, wenn die Vermittlungsangebote über Dritte gebucht werden und die Teilnah­me dem unter Abs. 2 Ziffer 1 bis 3 aufgeführten Personenkreis nur gegen Entgelt ermög­licht wird.

(3) Die Gebühren gemäß Abs. 1 können ermäßigt oder erlassen werden

1.

aus besonderem Anlass (z. B. Tag der offenen Tür, Stadtgründungsfest, Messen, Kongresse, Aktionstag, Aktionswoche, Aktionsmonat);

2.

Wenn es nachweislich amtlichen, wissenschaftlichen oder sonstigen Forschungszwecken dient;

3.

wenn es sich um eine Marketingmaßnahme des NS-Dokumentationszentrums handelt oder ein wirtschaftlicher Vorteil für das NS-Dokumentationszentrum zu erwarten ist;

4.

für Gästekartenangebote gewerblicher Anbieter (z. B. Turbopass, CityTourCard München).

§ 5 Sonderveranstaltungsgebühren

(1) Beim Besuch von Sonderveranstaltungen (z. B. Konzerte, Vorträge) kann,
je nach Aufwand, pro Person eine Gebühr von bis zu                                                   30,00 Euro
erhoben.

(2) Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach Art und Dauer der Veranstaltung und dem für die Veranstaltung anfallenden Aufwand (insbesondere Gagen, Sach- und Personalaufwand).

(3) Die folgenden Personengruppen erhalten (bei Vorlage des entsprechenden Berechtigungs­nachweises) 50 % Ermäßigung auf die Gebühren gemäß Abs. 1:

1.

Studierende;

2.

Auszubildende;

3.

Renten-, Versorgungsempfänger*innen;

4.

Schwerbehinderte;

5.

Personen, die einen freiwilligen Wehrdienst, einen Jugendfreiwilligendienst oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten;

6.

Jugendleiter*innen.

 

 

(4) Gebührenfrei ist der Besuch von Sonderveranstaltungen des NS-Dokumentationszentrums München (bei Vorlage des entsprechenden Berechtigungsnachweises) für

1.

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geschlossene Schulklassen, Studierendengruppen oder Kinder- und Jugendgruppen unter Führung einer Lehrkraft oder einer pädagogischen Fachkraft, Lehrkräfte und Teilnehmer*innen von Deutsch- oder Integrationskursen im Kursverband, Museumspersonal, Pressevertreter*innen, Mitglieder des ICOM (International Council of Museums), Mitglieder des Deutschen Museumsbundes e. V., Mitglieder des Bundesverbandes Museumspädagogik e. V., Vorbereitungsbesuche einer Lehrkraft oder einer pädagogischen Fachkraft, die Begleitperson einer schwerbehinderten Person, die auf die Begleitperson angewiesen ist, aktive und ehemalige Stadträt*innen, die ihr Mandat mindestens eine Amtszeit bekleidet haben, mit einer Begleitperson, Stipendiat*innen des Residence-Programms des Kulturreferats, vom Tourismusamt der Landeshauptstadt München ausgebildete Gästeführer*innen, Inhaber*innen der Bayerischen Ehrenamtskarte;

2.

Personen, die Bürgergeld beziehen; Inhaber*innen des München-Passes, des Landkreis München-Passes oder Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Inhaber*innen der Kulturgast-Karte des Kulturraum München e. V.


(5) Die Gebühren gemäß Abs. 1 können gemäß § 4 Abs. 3 ermäßigt oder erlassen werden.

§ 6 Kino-, Videovorführungen

(1) Für Kino-, Videovorführungen, die nicht ausstellungsbezogen gezeigt werden,
wird pro Person je Aufführung eine Gebühr von bis zu                                                  15,00 Euro
erhoben.

(2) Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach Art und Dauer der Kino-, Videovorführung und
dem für die Kino-, Videovorführung anfallenden Aufwand (insbesondere Gagen, Sach- und Personalaufwand).

(3) Die Gebührenermäßigungen gemäß § 5 Abs. 3 und 4 dieser Satzung gelten entsprechend.

(4) Die Gebühren gemäß Abs. 1 können gemäß § 4 Abs. 3 dieser Satzung ermäßigt oder
erlassen werden.

§ 7 Gebühren für sonstige Leistungen

(1) Die Gebühren betragen für

1.

die Leistungen mündlicher oder schriftlicher Fachauskünfte oder sonstiger Tätigkeiten bei Beanspruchung einer Fachkraft pro angefangener Stunde;


69,00 Euro

2.

die Erstellung von Fotokopien pro Seite

 

a)

in schwarz/weiß

0,25 Euro

b)

in Farbe

0,50 Euro

3.

die Erstellung von Scans pro Seite

0,25 Euro


(2) Gebührenfrei sind

1.

die Benutzung der Garderobe;

2.

die Benutzung der Angebote des Lernforums.

 


 

§ 8 Entstehung und Fälligkeit

Die Gebühren und Auslagen entstehen mit Inanspruchnahme der Leistung. Sie werden mit der Entstehung fällig. Sie sind nach mündlicher oder schriftlicher Zahlungsaufforderung auf ein in der schriftlichen Zahlungsaufforderung angegebenes Konto zu überweisen.

§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am 01.07.2025 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die Benutzung des NS-Dokumentati­ons­zentrums München (Gebührensatzung NS-Dokumentationszentrum) vom 22.04.2020 (MüABl. S. 329) außer Kraft.