Satzung der Landeshauptstadt München über die Teilung und Umbenennung der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik in Städtische Fachakademie für Sozialpädagogik München Giesing und über die Errichtung der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik München Mitte
vom 4. Dezember 2020
Stadtratsbeschluss: 19.11.2020
Bekanntmachung: 21.12.2020 (MüABl. S. 738)
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund der Art. 23
und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S.
796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 24.07.2020 (GVBl. S. 350), in Verbindung mit Art.
27 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.05.2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS
2230–1–1–K), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2020 (GVBl.
S. 386), folgende Satzung:
§ 1 Errichtung der Schule
(1) Mit Beginn des Schuljahres 2021/22 werden durch Teilung der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik zwei Fachakademien im Bereich Sozialpädagogik gebildet.
(2) Die bisherige Fachakademie am Standort Schlierseestraße 47, 81539 München erhält die Bezeichnung Städtische Fachakademie für Sozialpädagogik München Giesing.
(3) Als neue Fachakademie wird die Städtische Fachakademie für Sozialpädagogik München Mitte am Standort Ruppertstraße 3, 80337 München errichtet.
§ 2 Zuteilung der Schüler*innen
Diejenigen Schüler*innen, die im Schuljahr 2020/21 die Filiale Ruppertstraße besucht haben, werden, sofern sie nicht ausscheiden, mit Beginn des Schuljahrs 2021/22 Schüler*innen der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik München Mitte.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.