Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Begleitgruppe Bildung für nachhaltige Entwicklung (Satzung Begleitgruppe BNE)
vom 8. Januar 2024
Stadtratsbeschluss: 20.12.2023
Bekanntmachung: 30.01.2024 (MüABl. S. 47)
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 20a und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.8.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2023, (GVBl. S. 385, 586), folgende Satzung:
§ 1 Entschädigung
(1) Die Entschädigung (Art. 20a Abs. 1 Satz 2 GO) der
ehrenamtlichen Mitglieder der Begleitgruppe BNE beträgt pauschal 75,00 Euro je
Sitzung, inklusive Vor- und Nachbereitung.
(2) Die
Entschädigung wird für höchstens 4 Sitzungen pro Kalenderjahr und
ehrenamtlichen Mitglied gewährt.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.