Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Begleitgruppe Bildung für nachhaltige Entwicklung (Satzung Begleitgruppe BNE)

vom 8. Januar 2024

Stadtratsbeschluss:                         20.12.2023

Bekanntmachung:                            30.01.2024 (MüABl. S. 47)

 

Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 20a und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.8.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2023, (GVBl. S. 385, 586), folgende Satzung:

§ 1 Entschädigung

(1) Die Entschädigung (Art. 20a Abs. 1 Satz 2 GO) der ehrenamtlichen Mitglieder der Begleitgruppe BNE beträgt pauschal 75,00 Euro je Sitzung, inklusive Vor- und Nachbereitung.

(2) Die Entschädigung wird für höchstens 4 Sitzungen pro Kalenderjahr und ehrenamtlichen Mitglied gewährt.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.