Satzung der Landeshauptstadt München über die Errichtung einer Fachschule (Meisterschule) für das Gold- und Silberschmiedehandwerk
vom 12. Februar 1997
Stadtratsbeschluss: 29.01.1997
Bekanntmachung: 28.02.1997 (MüABl. S. 47)
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 1993 (GVBl. S. 56, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 1996 (GVBl. S. 289) und Art. 27 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1994 (GVBl. S. 689, ber. S. 1024, 1995 S. 89 und 148, BayRS 2230-1-1-K), geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 1995 (GVBl. S. 850), folgende Satzung:
§ 1 Errichtung der Schule
(1) Die Landeshauptstadt München errichtet mit Beginn des Schuljahres 1996/97 eine städtische Fachschule (Meisterschule) für das Gold- und Silberschmiedehandwerk.
(2) Die Schule erhält die Bezeichnung „Fachschule (Meisterschule) für das Gold- und Silberschmiedehandwerk der Landeshauptstadt München“.
(3) Die Schule wird im Schulgebäude in der Luisenstraße 9 bis 11 untergebracht.
§ 2 Dauer und Kapazität der Schule
(1) Die Fachschule (Meisterschule) für das Gold- und Silberschmiedehandwerk wird als einjährige Fachschule geführt.
(2) Die Aufnahmekapazität wird auf 20 Schülerinnen und Schüler (eine Klasse) festgelegt.
§ 3 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. August 1996 in Kraft.