Satzung der Landeshauptstadt München über die Errichtung einer zweijährigen Techniker-Tagesschule mit den Fachrichtungen Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik und Sanitärtechnik (Fachschule) am Berufsbildungszentrum Bau und Gestaltung an der Luisenstraße 9/11
vom 16. Oktober 1989
Stadtratsbeschluss: 04.10.1989
Bekanntmachung: 30.10.1989 (MüABl. S. 407)
Änderungen:
09.11.1993 (MüABl. S. 332)
11.05.1995 (MüABl. S. 147)
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1982 (BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. April 1989 (GVBl. S. 104) und Art. 21 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Februar 1988 (BayRS 2230-1-1-K), folgende Satzung:
§ 1 Errichtung der Schule
(1) Die Landeshauptstadt München errichtet mit Beginn des Schuljahres 1990/91 eine Fachschule für Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik und für Sanitärtechnik.
(2) Die Schule erhält die Bezeichnung „Fachschule für Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik und für Sanitärtechnik der Landeshauptstadt München“.
(3) Die Fachschule wird dem BBZ für Bau und Gestaltung an der Luisenstraße 9/11 angegliedert und in dessen Räumen untergebracht.
(4) Die Leitung der Fachschule wird der Schulleitung der Berufsschule für Spengler, Sanitär- und Heizungstechnik zusätzlich übertragen.
§ 2 Dauer und Kapazität der Fachschule
(1) Die Fachschule wird als zweijährige Fachschule geführt.
(2) Die Aufnahmekapazität wird auf insgesamt 25 Schüler festgelegt.
§ 3 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.