Satzung der Landeshauptstadt München über die Errichtung der städtischen Fachschule für Orthopädie-Technik (Meisterschule) am Berufsbildungszentrum Liebherrstraße
vom 31. Mai 1989
Stadtratsbeschluss: 19.04.1989
Bekanntmachung: 20.06.1989 (MüABl. S. 209)
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1982 (BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Februar 1988 (GVBl. S. 17) und Art. 21 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Februar 1988 (BayRS 2230-1-1-K), folgende Satzung:
§ 1 Errichtung der Schule
(1) Die Landeshauptstadt München errichtet mit Beginn des Schuljahres 1989/90 eine städtische Fachschule für Orthopädie-Technik (Meisterschule).
(2) Die Fachschule (Meisterschule für Orthopädie-Technik) wird dem BBZ für Innenausbau, Fahrzeugbau und Umweltschutz (Kerschensteiner-BBZ) an der Liebherrstraße 13 angegliedert und in dessen Räumen untergebracht.
(3) Die Leitung der Fachschule wird der Schulleitung der Berufsschule für Raumausstattung, Karosseriebau, Orthopädie-Technik und Lederberufe, Liebherrstraße 13, zusätzlich übertragen.
§ 2 Dauer und Kapazität der Fachschule
(1) Die Fachschule (Meisterschule für Orthopädie-Technik) wird als einjährige Fachschule geführt.
(2) Die Aufnahmekapazität wird auf 25 Schüler (eine Klasse) festgelegt.
§ 3 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.