Satzung der Landeshauptstadt München über die Teilung und Umbenennung der Berufsschule für elektrische Energietechnik in eine Berufsschule für elektrische Energiegeräte- und Anlagetechnik und über die Errichtung der Berufsschule für Elektroinstallationstechnik und Elektromechanik

vom 23. Juli 1986

Stadtratsbeschluss:                        09.07.1986

Bekanntmachung:                            08.08.1986 (MüABl. S. 141)

Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1982 (BayRS 2020‑1-1-I) und Art. 21 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vom 10. September 1982 (BayRS 2230-1-1-K), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1984 (GVBl. S. 205), folgende Satzung:

§ 1 Errichtung der Schule

(1) Mit Beginn des Schuljahres 1986/87 werden durch die Teilung der Berufsschule für elektrische Energietechnik zwei Berufsschulen im Feld Elektrotechnik gebildet.

(2) Die bisherige Berufsschule wird umbenannt in Berufsschule für elektrische Energiegeräte- und Anlagetechnik und für Auszubildende aus Industriebetrieben fortgeführt.

(3) Als neue Berufsschule wird die Berufsschule für Elektroinstallationstechnik und Elektromechanik errichtet und für Auszubildende aus Handwerksbetrieben geführt.

(4) Beide Berufsschulen sind wie bisher im BBZ Elektrotechnik an der Riesstraße 50 untergebracht.

§ 2 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.