Satzung über die Errichtung einer Berufsschule für Jungarbeiterinnen und Jungarbeiter
vom 6. Juli 1984
Stadtratsbeschluss: 26.10.1983
Bekanntmachung: 20.07.1984 (MüABl. S. 261)
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1982 (GVBl. S. 903) i.V.m. Art. 21 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vom 10. September 1982 (GVBl. S. 743) und Art. 2 des Gesetzes über das berufliche Schulwesen (GbSch) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. September 1982 (GVBl. S. 790), zuletzt geändert durch das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 1983 und 1984 vom 21. Juli 1981 (GVBl. S. 508), folgende Satzung:
§ 1
(1) Mit Beginn des Schuljahres 1984/85 wird durch Zusammenfassung der beiden bestehenden Berufsschulen für Jungarbeiterinnen und Jungarbeiter im Berufsbildungszentrum für Gesundheitspflege, Jungarbeiterinnen und Jungarbeiter an der Hufelandstraße 8 eine Berufsschule für Jungarbeiterinnen und Jungarbeiter errichtet.
(2) Die neu errichtete Berufsschule für Jungarbeiterinnen und Jungarbeiter wird nach Fertigstellung des neu errichteten Anton-Fingerle-Bildungszentrums an der Schlierseestraße 43 im Schulgebäude am Bogenhauser Kirchplatz 3 und wie bisher im Schulgebäude an der St.-Martin-Straße 30 untergebracht. Bis zur Fertigstellung des Anton-Fingerle-Bildungszentrums bleibt sie in den Schulgebäuden an der Hufelandstraße 8 und an der St.-Martin-Straße 30 untergebracht.
§ 2
Diese Satzung tritt am 1. August 1984 in Kraft.