Satzung über die Errichtung einer städtischen Realschule im Bereich Perlach-Mitte

vom 14. Mai 1980

Stadtratsbeschluss:                        26.03.1980

Bekanntmachung:                            30.05.1980 (MüABl. S. 181)

Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 1978 (GVBl. S. 353), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. August 1979 (GVBl. S. 223), i.V.m. Art. 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (EUG) vom 9. März 1960 (GVBl. S. 19), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 1977 (GVBl. S. 349), folgende Satzung:

§ 1  

(1) Mit Beginn des Schuljahres 1980/81 (1. August 1980) wird durch Teilung der bestehenden Städtischen Werner-von-Siemens-Realschule eine weitere städtische Realschule für Knaben und Mädchen errichtet.

(2) Die weitere Realschule führt bis zur endgültigen Namensgebung den Namen „Städtische Realschule Perlach-Mitte“.

(3) Die Unterbringung der Städtischen Realschule Perlach-Mitte erfolgt in der Schulanlage am Krehlebogen.

§ 2  

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.