Satzung über die Errichtung der Städtischen Wilhelm-Röntgen-Realschule II
vom 5. Februar 1975
Stadtratsbeschluss: 17.12.1974
Bekanntmachung: 28.02.1975 (MüABl. S. 29)
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 1973 (GVBl. S. 599) i.V.m. Art. 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (EUG) vom 9. März 1960 (GVBl. S. 19) folgende Satzung:
§ 1
Mit Beginn des Schuljahres 1975/76 (am 1. August 1975) wird durch Teilung der bestehenden Städtischen Wilhelm-Röntgen-Realschule eine weitere städtische Realschule für Knaben und Mädchen errichtet. Die bestehende Realschule wird als Wilhelm-Röntgen-Realschule I, die weitere Realschule als Wilhelm-Röntgen-Realschule II geführt. Die Wilhelm-Röntgen-Realschule I verbleibt zunächst im Schulgebäude an der Klabundstraße. Die Wilhelm-Röntgen-Realschule II wird im Schulzentrum Perlach-Nord untergebracht.
§ 2
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.