Satzung über die Auflösung der Städtischen Otto-Hahn-Realschule
vom 3. Februar 1975
Stadtratsbeschluss: 17.12.1974
Bekanntmachung: 28.02.1975 (MüABl. S. 29)
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 1973 (GVBl. S. 599) i.V.m. Art. 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (EUG) vom 9. März 1960 (GVBl. S. 19) folgende Satzung:
§ 1
Die Städtische Otto-Hahn-Realschule wird mit dem Ende des Schuljahres 1977/78 (am 1. August 1978) aufgelöst.
§ 2
Die Auflösung geschieht jahrgangsweise mit Beginn des Schuljahres 1975/76; in diesem Schuljahr wird keine 7. Klasse mehr gebildet, in den darauf folgenden Schuljahren keine 8. und 9. Klasse, so dass mit Ende des Schuljahres 1977/78 der Unterrichtsbetrieb eingestellt wird.
§ 3
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.