Satzung der Landeshauptstadt München zur Durchführung einer Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten in
München im Rahmen des Forschungsprojekts
„Mobilität in Städten – SrV 2023“

vom 12. Oktober 2022

Stadtratsbeschluss:                         05.10.2022

Bekanntmachung:                            31.10.2022 (MüABl. S. 615)

 

Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2022 (GVBl. S. 374) und des Art. 23 Abs. 1 des Bayerischen Statistikgesetzes (BayStatG) vom 10.08.1990 (GVBl. S. 270, BayRS 290-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.06.2021 (GVBl. S. 349), folgende Satzung:

§ 1 Art und Zweck der Erhebung

Im Rahmen der durchgeführten Erhebung „Mobilität in Städten – SrV 2023“ wird eine Haushalts­befragung zum Mobilitätsverhalten der Bewohner*innen der Landeshauptstadt München in Form einer freiwilligen Befragung von Haushalten durchgeführt.

Die Befragung soll sowohl schriftlich, telefonisch und online erfolgen.

§ 2 Zu erfassende Sachverhalte

Folgende Sachverhalte bzw. Angaben werden erfasst:

(1)   Standardmerkmale des Haushalts (Haushaltsgröße, Entfernung nächstgelegene Haltestellen des ÖV, Haushaltseinkommen, Haupt- oder Nebenwohnsitz, Fahrzeugausstattung, Pkw: Jahresfahrleistung, Antriebsart, Zulassungsort, üblicher Stellplatz);

(2)   Standardmerkmale der Personen im Haushalt (Alter, Geschlecht, Mobilitätseinschränkungen, Erwerbstätigkeit, Schulabschluss, Berufsausbildung, Führerscheinbesitz, Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, genutzte ÖV-Fahrkartenart, Gehzeit zu meistgenutzten Haltestellen des ÖV);

(3)   Standardmerkmale zur Mobilität der Personen im Haushalt am Stichtag (Normalität des Stichtags, Verfügbarkeit verschiedener Verkehrsmittel, Verfügbarkeit ÖPNV-Zeitkarte, Anwesenheit in der Stadt, Grund für Nichtmobilität, berufliche Wege am Stichtag);

(4)   Standardmerkmale der Wege (Lage Start-/Zielpunkt, Wegezweck, Begleitung, genutzte Verkehrsmittel, Personenzahl im Pkw, Start- und Ankunftszeit, Länge des Weges);

(5)   Geplante Zusatzfragen (Mobile Arbeit/Homeoffice, Online-Shopping, Veränderungen Verkehrsmittelwahl infolge SARS-CoV-2-Pandemie);

(6)   München-spezifische Fragen (Verkehrsunfälle, Fußverkehr, Barrieren für mobilitätseingeschränkte Personen).

§ 3 Kreis der zu Befragenden

Es werden Haushalte in München mittels einer repräsentativen Stichprobe aus dem Einwohnermelderegister befragt. Diese wird soweit gefasst, dass eine Nettostichprobengröße von 40.000 verwertbaren Fragebögen erreicht wird.

Die Befragungen erfolgen unter Berücksichtigung der Vorgaben der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

§ 4 Durchführung der Erhebung

(1) Die einmalige Erhebung wird unter Beachtung der Grundsätze der Statistik-Satzung der Landeshauptstadt München durch die von der TU Dresden nach einer europaweiten Ausschreibung nach Vergabeverordnung (VgV) ausgewählten Auftragnehmer*in durchgeführt. Sie*er wird bzw. ist vertraglich verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz zu beachten. Insbesondere wird die*der Auftragnehmer*in dahingehend verpflichtet, die erhobenen Daten in ihrem*seinem Hause unmittelbar nach Abschluss der Erhebung soweit zu anonymisieren, dass ein – wie auch immer – bestehender Personenbezug gänzlich aufgehoben ist.

(2) Als Hilfsmerkmale bei der Durchführung der Erhebung werden das Alter, die Staatsangehörigkeit, das Geschlecht, die Kategorie Haupt-/Nebenwohnsitz, die Namen und die Anschriften der zu Befragenden verwendet.

(3) Eine Auskunftspflicht wird nicht angeordnet.

(4) Die Erhebung erfolgt nach Inkrafttreten der Satzung ab Januar 2023 und dauert ca. ein Jahr.

§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung tritt am 30.06.2024 außer Kraft.