Satzung der Landeshauptstadt München zur Durchführung einer Online-Jugendbefragung
Vorm 4. August 2020
Stadtratsbeschluss: 22.07.2020
Bekanntmachung: 20.08.2020 (MüABl. S. 465)
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund des Art. 23
Satz 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 23.12.2019 (GVBl. S. 737) und des Art. 23 Abs. 1
des Bayerischen Statistikgesetzes (BayStatG) vom 10.08.1990 (GVBl. S. 270,
BayRS 290-1-I),
zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.03.2019 (GVBl. S. 98) folgende
Satzung:
§ 1 Art und Zweck der Erhebung
Es wird eine statistische Erhebung in Form einer freiwilligen Befragung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 16 und 24 Jahren durchgeführt, um deren Meinung zur Lebens- und Freizeitsituation in München, der Zufriedenheit mit wichtigen Lebensbereichen sowie die Situation in Schule, Ausbildung und Möglichkeiten zur Mitwirkung zu ermitteln.
§ 2 Zu erfassende Sachverhalte
Folgende Sachverhalte bzw. Angaben werden u. a. erfasst:
1. als partizipativ erarbeitetes Schwerpunktthema „Freiräume für junge Menschen in München“;
2. Lebens- und Freizeitsituation in München aus Sicht der Jugend;
3. Zufriedenheit mit wichtigen Lebensbereichen in der Stadt/im Stadtbezirk;
4. Schule und Ausbildung;
5. ehrenamtliche Beteiligung und Mitwirkung;
6. Zukunftsperspektive;
7. Freizeit;
8. soziodemographische Angaben (Alter, Geschlecht, etc.).
§ 3 Kreis der zu Befragenden
Mit einer repräsentativen Zufallsstichprobe werden Personen, in diesem Fall männliche, weibliche und diverse Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 24 Jahren, die in München gemeldet sind, ausgewählt, angeschrieben und befragt.
§ 4 Durchführung der Erhebung
(1) Die alle drei Jahre zu wiederholende Erhebung wird unter Beachtung der Grundsätze der
Statistiksatzung der Landeshauptstadt München durch das Statistische Amt D-I-STA, it@M und der
Postausgangsstelle, Stadtkanzlei D-II-STK durchgeführt (Stichprobe, Adresszuordnung, Druck,
Versand). Als Hilfsmerkmale bei der Durchführung der Erhebung werden die Namen und die
Anschriften der zu Befragenden verwendet, und zwar ausschließlich für die Generierung der
Anschreiben (Versand). Die Rückantworten erfolgen anonym und damit unabhängig von den
Hilfsmerkmalen. Ein Personenbezug wird damit aufgehoben.
(2) Eine Auskunftspflicht wird nicht angeordnet.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung der Landeshauptstadt München zur Durchführung einer Online-Jugendbefragung vom 29.05.2017 (MüABl. S. 217) außer Kraft.