Satzung der Landeshauptstadt München über das gesonderte Auswahlverfahren nach Art. 22 Abs. 8 Leistungslaufbahngesetz vom 05.08.2010 (GVBl. S. 410) für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die zweite und dritte Qualifikationsebene (Auswahlverfahrenssatzung)
vom 12. Januar 2011
Stadtratsbeschluss: 15.12.2010
Bekanntmachung: 31.01.2011 (MüABl. S. 37)
Änderung 22.12.2014 (MüABl. 2015, S. 1)
Zustimmung durch Beschluss
des Landespersonalausschusses
(Az: L3-1110-II/a-60) 11.12.2014
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 10 des Gesetzes vom 27.07.2009 (GVBl. S. 400), und Art. 22 Abs. 8 Satz 8 des Gesetzes über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der Bayerischen Beamtinnen und Beamten (LlbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.08.2010 (GVBl. S. 410, BayRS 2030-1-4-F), folgende Satzung:
§ 1 Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für Regelbewerberinnen und -bewerber, welche die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die zweite und dritte Qualifikationsebene (Art. 7 Abs. 1 LlbG) in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen (Art. 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LlbG) bei der Landeshauptstadt München anstreben.
§ 2 Auswahlverfahren als Einstellungsvoraussetzung
Das Bestehen im gesonderten wissenschaftlich fundierten Auswahlverfahren nach Art. 22 Abs. 1 Satz 2 Alternative 2 LlbG i. V. m. Art. 22 Abs. 8 LlbG ist Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst der zweiten und dritten Qualifikationsebene bei der Landeshauptstadt München.
§ 3 Zuständigkeit
Das Auswahlverfahren wird vom Personal- und Organisationsreferat durchgeführt, das auch das zu prüfende Anforderungsprofil festlegt.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. April 2010 in Kraft.