19. März: Wahl des Migrationsbeirats
Im Wahllokal wählen gehen oder vorab per Briefwahl die Stimme abgeben - alle wichtigen Infos zur Wahl am 19. März 2023
Alle Infos rund um die Wahl

Seit 1974 gibt es in München den Migrationsbeirat. Er vertritt die Interessen der rund 446.000 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in München. Das Gremium besteht aus 40 direkt gewählten und zehn benannten ehrenamtlichen Mitgliedern mit Stimmrecht sowie weiteren beratenden Mitgliedern.
Grundsätzlich wird der Migrationsbeirat für sechs Jahre gewählt. Am 19. März findet die Wahl der 40 direkt gewählten Mitglieder einmalig für drei Jahre statt. Denn ab 2026 soll die Wahl des Migrationsbeirats zeitgleich mit der Kommunalwahl stattfinden.
Deine Stadt. Deine Wahl! – unter diesem Motto macht die Stadt auf die Wahl aufmerksam. „Der Slogan macht deutlich: München ist die Stadt für alle Menschen, die hier leben. Und zwar unabhängig davon, ob sie einen deutschen Pass haben oder nicht,“ so Bürgermeisterin Verena Dietl. „Ich hoffe sehr, dass die Kampagne dazu beiträgt, dass am 19. März 2023 mit guter Wahlbeteiligung ein vielfältiger Migrationsbeirat gewählt wird. So kann er seinem wichtigen Auftrag zur Förderung des Zusammenlebens in einer vielfältigen Gesellschaft gerecht werden.“
Was ist der Migrationsbeirat?
Der Migrationsbeirat befasst sich mit Kommunalpolitik für Münchner*innen ohne deutschen Pass. Der Beirat setzt sich stark gegen Rassismus und Diskriminierung ein und fördert die Integration von Migrant*innen. Er bildet eine Brücke zwischen Stadtverwaltung, Politik, Vereinen, Verbänden und Bürger*innen. Der Migrationsbeirat verfügt über einen jährlichen Zuschuss-Etat von rund 160.000 Euro für Integrationsprojekte.
Wer darf wählen?
Wählen dürfen alle Münchner*innen, die eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit dem 19. September 2022 in München wohnen (Hauptwohnsitz) und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wann kommt die Wahlbenachrichtigung?
Alle Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, stehen im Wählerverzeichnis und erhalten bis spätestens 26. Februar per Post eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, sollte sich bis spätestens 3. März beim Wahlamt melden.
Dürfen Eingebürgerte und Münchner*innen mit doppelter Staatsangehörigkeit wählen?
Auch Deutsche dürfen wählen, wenn sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und zudem einen ausländischen Pass haben oder nach dem 18. März 2011 eingebürgert wurden. Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit stehen nicht automatisch im Wählerverzeichnis. Sie müssen beim Wahlamt die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen. Das Antragsformular Aufnahme in das Wählerverzeichnis kann telefonisch (233-96233) oder per E-Mail angefordert oder online ausgefüllt werden. Der Antrag muss dann bis spätestens 3. März beim Wahlamt sein.
Wie kann man wählen gehen?
Wählen kann man am 19. März vor Ort in einem Wahlraum. Auf der Wahlbenachrichtigung steht, welcher Wahlraum in der Nähe ist. Er ist am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Dabei haben muss man seinen Ausweis und die Wahlbenachrichtigung.
Wie kann man per Briefwahl wählen?
Zunächst muss man die Briefwahl beantragen. Das ist online unter briefwahl-muenchen.de bis 15. März, 11 Uhr, möglich. Oder man verwendet das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Dieses ausgefüllte und unterschriebene Formular muss ans Wahlamt geschickt werden. Man kann auch selbst einen Antrag mit Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum und Adresse ans Wahlamt senden. Die Briefwahlunterlagen kommen dann mit der Post.
Es kann auch eine andere Person die Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen. Dazu ist eine spezielle Vollmacht nötig. Ein Betreuerausweis, eine Vorsorgevollmacht oder eine Generalvollmacht reichen nicht aus. Es kann eine eigene Vollmacht geschrieben werden oder man verwendet die Vollmacht zum Abholen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Person muss beim Abholen die Vollmacht und das eigene Ausweisdokument vorlegen.
Die vierte Möglichkeit ist, bis 17. März, 12 Uhr, die Briefwahlunterlagen selbst im Wahlamt oder in einer der Ausgabestellen abzuholen. Die Adressen und Öffnungszeiten stehen auf der Wahlbenachrichtigung. Dazu muss man den Ausweis und am besten auch die Wahlbenachrichtigung mitbringen. Man kann auch gleich vor Ort wählen.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis Sonntag, 19. März, 18 Uhr, beim Wahlamt sein. Der Wahlbrief kann – ohne Briefmarke – in jeden Briefkasten der Deutschen Post geworfen werden. Man sollte beachten, dass ein Brief mehrere Tage unterwegs sein kann.
Am Wahltag kann der Wahlbrief noch bis 18 Uhr in den Behördenbriefkasten am Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 19, oder am Rathaus, Marienplatz 8, eingeworfen werden.
Wahlbenachrichtigung verloren?
Wenn die Wahlbenachrichtigung verloren ging oder am Wahltag nicht aufzufinden ist, kann man trotzdem wählen. Es genügt, seinen Ausweis mitzubringen.
Es gibt noch Fragen?
Auf der Seite des Wahlamts sind alle Informationen rund um die Wahl zu finden – neben Deutsch in 14 weiteren Sprachen. Gerne können auch Fragen telefonisch oder per E-Mail gestellt werden.
Wahlamt
Telefon: 233-96233
briefwahl.kvr@muenchen.de
muenchen.de/migrationsbeiratswahl
Postanschrift:
Kreisverwaltungsreferat - Wahlamt
Ruppertstraße 19
80466 München
Migrationsbeirat
Geschäftsstelle
Sendlinger Straße 1
80331 München
Telefon: 233-92454
E-Mail: migrationsbeirat@muenchen.de
Internet: migrationsbeirat-muenchen.de
Facebook: migrationsbeiratmuenchen
Instagram: migrationsbeiratmuenchen
Oberbürgermeister Dieter Reiter:

„Sehr geehrte Münchnerinnen und Münchner, sehr geehrte Wahlberechtigte,
zum Wählen ist oft ein deutscher Pass nötig. Aber diese Wahl ist anders. Sie dürfen wählen!
Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie, wer einen Platz im Migrationsbeirat der Stadt München bekommt. Und der Migrationsbeirat ist Ihre Stimme in der Stadtpolitik. Wählen Sie mit!“
Die Stadt informiert
„Die Stadt informiert" erscheint immer dienstags in der Süddeutschen Zeitung und im Münchner Merkur. Dieser Beitrag ist vom 28. Februar 2023.