Mehr Hilfe für mehr Menschen

Stadt weitet freiwillige Leistungen durch höhere Einkommensgrenzen aus

16. Mai 2023

Wärmefonds, Stromkostenzuschuss oder München-Pass

Oberbürgermeister Dieter Reiter mit Münchner*innen, die dank München-Pass viele Vergünstigungen nutzen. Mit den höheren  Einkommensgrenzen können jetzt noch mehr Menschen Hilfe in Anspruch nehmen.
Michael Nagy
Oberbürgermeister Dieter Reiter mit Münchner*innen, die dank München-Pass viele Vergünstigungen nutzen. Mit den höheren Einkommensgrenzen können jetzt noch mehr Menschen Hilfe in Anspruch nehmen.

Man spürt‘s am Geldbeutel, der sich irgendwie schneller leert als früher: Die Preise sind gestiegen. Insbesondere auch die für Energie. Viele Münchner*innen tun sich deshalb zunehmend schwer, ihren Alltag zu finanzieren. Oberbürgermeister Dieter Reiter sieht hier eine zentrale Aufgabe der Stadtpolitik. „Wir müssen alles dafür tun, dass Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen in unserer Stadt ein lebenswertes Leben führen können“, betont er.

Im März hat der Stadtrat deshalb beschlossen, die Einkommensgrenzen, die Grundlage für den Anspruch Münchner Bürger*innen auf freiwillige Leistungen der Stadt sind, anzuheben. So steigt die Grenze für einen Ein-Personen-Haushalt von 1.540 auf 1.660 Euro netto, für eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern unter 14 Jahren von 2.460 auf 2.650 Euro netto. Seit 1. April können deshalb mehr Menschen die zahlreichen Vergünstigungen nutzen, die die Stadt als freiwillige Leistung anbietet.

So kann etwa der Wärmefonds der Stadtwerke München (SWM), die dafür 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt haben, noch mehr Münchner*innen bei der Bewältigung der Heizkosten unterstützen. Berechtigte Einzelpersonen erhalten für 2023 und für 2024 jeweils 700 Euro. Für jede weitere Person, die im selben Haushalt lebt, gibt es zusätzlich 300 Euro. Seit Anfang 2023 können die Mittel beantragt werden. Seither haben die SWM bereits rund 2.800 Anträge aufgenommen, für die rund 3,3 Millionen Euro bewilligt wurden. Alle Informationen zur Beantragung gibt es online unter www.waermefonds.de oder über die Beratungshotline der Diakonie unter Telefon 126991-5150, Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr.

Der städtische Stromkostenzuschuss kann noch bis 30. Juni beantragt werden. Er beträgt bis zu 50 Euro bei Ein- und Zweipersonenhaushalten und bis zu 100 Euro bei Haushalten ab drei Personen. Auch hier profitieren mehr Münchner*innen durch die erhöhte Einkommensgrenze.

Ebenso beim München-Pass. Tatsächlich nutzen ihn bisher weniger Menschen, als möglich wären. Dabei bietet er Münchner*innen, die sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, die Chance, trotzdem Angebote wahrzunehmen. „Deshalb sage ich allen, die diese Vergünstigungen bekommen können: Nutzen Sie den München-Pass und sagen Sie weiter, dass es ihn gibt“, so OB Reiter.

Mit dem München-Pass kann man günstiger MVV fahren sowie Bildungs-, Sport- und Kulturangebote zu ermäßigten Preisen oder sogar kostenlos nutzen. 50 Prozent Ermäßigung gibt es etwa für Kurse bei der Münchner Volkshochschule oder beim Bildungswerk. In die städtischen Bäder kommt man bei ermäßigtem oder freiem Eintritt ebenso wie ins Deutsche Museum oder in die Münchner Kammerspiele. Alle Ermäßigungen sind unter muenchen.de/muenchen-pass zu finden.

Die Einkommensgrenzen wurden zudem angehoben für Energieberatungsangebote, den Zuschuss zum Kauf eines Laptops für Senior*innen oder den Sozialen Mittagstisch in den Alten- und Service-Zentren (ASZ) und weiteren Einrichtungen der offenen Altenhilfe. Die neuen Vorgaben gelten auch für Veranstaltungen der ASZ und der Seniorenprogramme der Bildungswerke sowie für die Unterstützung älterer Menschen bei der Finanzierung haushaltsnaher Dienstleistungen.

Für Infos zur Beantragung von freiwilligen Leistungen kann man sich am einfachsten an sein zuständiges Sozialbürgerhaus wenden. Zu finden sind sie unter muenchen.de/sbh . Informationen zu allen Leistungen gibt es auch unter muenchen.de/freiwillige-leistungen.

Unabhängig vom Einkommen ermöglicht die Stadt zudem allen Kindern und Jugendlichen bis 12 Jahren freien Eintritt in die städtischen Freibäder – damit auch einkommensschwächere Familien den Sommer beim Schwimmen und Plantschen genießen können.

Neue Beratungsstelle Wohngeld

Die Auszahlung des Wohngeldes soll durch angepasste und gezielte Beratung deutlich beschleunigt werden. Daher hat der Stadtrat im März die Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle beschlossen.

Bürger*innen bekommen bei der neuen Anlaufstelle kompetente Beratung, damit mehr Anträge eingereicht werden können, bei denen auch tatsächlich ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Das Team unterstützt auch die Beratungsstellen von Wohlfahrtsverbänden, damit die Qualität der ausgefüllten Anträge und die Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen verbessert wird.

Kontakt zur zentralen Beratungsstelle können Bürger*innen über das Servicetelefon des Sozialreferats unter 233-96833 Montag, Dienstag und Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr aufnehmen.

Kostenloser Austausch von Kühlschrank & Co.

Kostenlos ausgetauscht werden zum Beispiel Waschmaschinen, Kühl-/Gefrierkombinationen oder Geschirrspüler.
Luise Pfefferkorn/pixelio.de
Kostenlos ausgetauscht werden zum Beispiel Waschmaschinen, Kühl-/Gefrierkombinationen oder Geschirrspüler.

Energiesparmaßnahme „Weiße Ware“ der Stadt für einkommensschwache Haushalte

Ein neues energieeffizientes Gerät im Tausch für ein altes, stromfressendes und das für umsonst? Die neue Energiesparmaßnahme Weiße Ware der Stadt macht das möglich. Sie eröffnet vielen Münchner Bürger*innen mit kleinem Geldbeutel einen Weg, den Energieverbrauch und damit die Energiekosten ihres Haushalts unkompliziert und dauerhaft zu senken.

Die Energiesparmaßnahme ist für alle Münchner Bürger*innen und deren Haushalte zugänglich, die aktuell Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Sozialhilfe) beziehen. Mit dem Angebot trägt die Stadt dem Umstand Rechnung, dass die Pauschalen für Haushaltsstrom und für die Neuanschaffung von Geräten, die in den vom Bund vorgegebenen Regelsätzen enthalten sind, nach wie vor viel zu gering sind.

Ausgetauscht werden die wichtigsten Großgerätekategorien des täglichen Gebrauchs: Tischkühlschrank mit Gefrierfach (Energieeffizienzklasse D), Kühl-/Gefrierkombination (A), Waschmaschine (A) und Geschirrspüler (für Haushalte ab drei Kindern, ebenfalls A). Die Altgeräte müssen funktionieren und im Eigenbesitz des Haushalts sein.

Ob der Gerätetausch sinnvoll ist und empfohlen wird, entscheidet die Energieberatung. Bürger*innen können den Hausbesuch bei der Caritas München unter Telefon 678202-70 oder per E-Mail an stromspar-check@caritasmuenchen.org sowie bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern gebührenfrei unter Telefon 0800 8098024-00 oder per E-Mail an energie@vzbayern.de buchen. Darüber hinaus vermitteln die Sachbearbeiter*innen in den Sozialbürgerhäusern bei Bedarf zur Energieberatung an die I.S.AR GmbH Institut für sozialpädagogische Arbeit, die bei der Maßnahme ebenfalls kooperiert.

Wenn der Geräteaustausch stattfinden kann, übernimmt die Koordinierungsstelle Weiße Ware der Caritas München die weitere Abwicklung. Sie informiert die Bürger*innen über den erfolgreichen Ausgang ihrer Anfrage und veranlasst die Auslieferung der Neugeräte über den Elektropartner der Stadt.

Information

Die Stadt informiert

„Die Stadt informiert" erscheint immer dienstags in der Süddeutschen Zeitung und im Münchner Merkur. Dieser Beitrag ist vom 16. Mai 2023.