Trägerauswahlverfahren für das Actionsportzentrum München

Ausschreibung des Referats für Bildung und Sport für den Betrieb des Actionsportzentrums.

21. August 2023

Grundsätzliches zum Verfahren

Das Bild zeigt eine Graphik der Actionsporthalle mit hohem, weitläufigen Dach. Einige Personen sind eingezeichnet, die verschiedenen Sportarten nachgehen.
Behnisch Architekten

Die Landeshauptstadt München plante die Errichtung eines rund 3.300 m² großen Actionsportzentrums für fünf Sportarten an der Erna-Eckstein-Straße im 21. Stadtbezirk Pasing Obermenzing (Sitzungsvorlage Nummer: 14-20 / V 16732 ). Aufgrund der Corona Pandemie und der damit erforderlichen Einsparmaßnahmen zur Haushaltssicherung hat der Stadtrat mit dem Eckdatenbeschluss vom 22. Juli 2020 das Projekt im bisherigen Umfang gestoppt und am 16. Dezember 2020 (Sitzungsvorlage Nummer: 20-26 / V 01948 ) entschieden, in einem ersten Bauabschnitt vorerst nur die denkmalgeschützte Eggenfabrik zu sanieren.

Wie in der ursprünglichen Planung soll die circa 1.000 m² große Eggenfabrik zukünftig für die Sportarten Skateboarding und BMX (Disziplin Street) zur Verfügung gestellt werden. Das Areal für den geplanten Hallenneubau neben der Eggenfabrik wird übergangsweise als attraktive Freifläche für Sport, Bewegung und Spiel gestaltet.

Das Referat für Bildung und Sport wurde beauftragt, ein Trägerauswahlverfahren durchzuführen und einen geeigneten Betreiber für das Actionsportzentrum auszuwählen. Der Betrieb des Actionsportzentrums soll einer steuerrechtlich gemeinnützigen Organisation (zum Beispiel Sportverein, Trägerverein, gemeinnützige GmbH oder Träger der freien Jugendhilfe) übergeben werden. Um sozialverträgliche Eintrittspreise und Beiträge für das Actionsportzentrum anbieten zu können, hat der Stadtrat einer Betriebsförderung für bestimmte Betriebs-, Verwaltungs- und Sportprogrammkosten in den ersten fünf Jahren zugestimmt (vergleiche Beschluss des Stadtrates, Sitzungsvorlage Nummer: 14-20 / V 16733 ).

Nach Abschluss des Trägerauswahlverfahrens wird ein „Vertrag über die Überlassung und den Betrieb des Actionsportzentrums“ mit dem zukünftigen Träger auf fünf Jahre abgeschlossen. Darin werden der Zweck des Vertrags, der Überlassungsgegenstand, Regelungen zur Betriebsführung, Überlassungsentgelt, Erstausstattung, Bauunterhalt und Instandhaltung, Wartung, Verkehrssicherungspflicht, Vertragslaufzeit, Kündigung et cetera konkretisiert. Der offizielle Betrieb des Actionsportzentrums durch den zukünftigen Träger startet voraussichtlich im Januar 2025. Alle Angaben, die der Bewerber im Rahmen des Trägerauswahlverfahrens macht, sowie alle Anforderungen, die die Landeshauptstadt München im Rahmen des Trägerauswahlverfahrens stellt, werden Vertragsbestandteil des zukünftigen Vertrages und sind verpflichtend einzuhalten.

Ausschreibung im Detail

Die Veröffentlichung der Kurzübersicht des Trägerauswahlverfahrens für das Actionsportzentrum München erfolgt im Amtsblatt (Bestellungen der aktuellen Druckversion über SAS Druck in 82256 Fürstenfeldbruck oder Online-Ausgabe ).

Folgende Dokumente sind Bestandteil des Trägerauswahlverfahrens

  1. Lageplan
  2. Grundriss und Gebäudeschnitt
  3. Fördervoraussetzungen für die Betriebsförderung des Actionsportzentrums der Landeshauptstadt München
  4. Vorblatt zum Bewerbungsformular
  5. Bewerbungsformular
  6. Kosten- und Finanzierungsplan
  7. Scientology Schutzerklärung
  8. Gegen jeden Antisemitismus
  9. Unterschriftsblatt Antisemitismuserklärung
  10. Trägerauswahlverfahren Actionsportzentrum München (ausführlich)

Die Bewerbungen werden von einer fünfköpfigen Bewertungskommission des Referats für Bildung und Sport aus unterschiedlichen Fachbereichen geprüft. Um eine transparente Entscheidungsfindung zu gewährleisten, wird im Auswahlverfahren ein Vergleich der Angebote nach den Bewertungskriterien: Fachlichkeit, sozialverträglicher Zugang sowie Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit vorgenommen.

Die im Trägerauswahlverfahren beschriebenen inhaltlichen, sportlichen und finanziellen Anforderungen geben die Rahmenbedingungen für den zukünftigen Betrieb des Actionsportzentrums vor (vergleiche Anlage 10: Trägerauswahlverfahren). Gleichzeitig bilden diese auch die Grundlage für die Bewertung der Bewerbungsunterlagen.

Für die Bewertungskriterien: Fachlichkeit, sozialverträglicher Zugang sowie Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit werden insgesamt maximal 100 Punkte vergeben. Das Bewertungskriterium Fachlichkeit wird mit maximal 75 Punkten, das Bewertungskriterium sozialverträglicher Zugang mit maximal 10 Punkten und das Bewertungskriterium Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit mit maximal 15 Punkten bewertet.

Fachlichkeit (insgesamt maximal 75 Punkte)

1. Vorstellung der Organisation (maximal 30 Punkte)

  • Erfahrungen im Bereich Trend- und Actionsport (Gewichtungsfaktor 2, das heißt maximal 10 Punkte)
  • Praktische Umsetzung von Projekten, Programmen und Veranstaltungen im Actionsport (Gewichtungsfaktor 2, das heißt maximal 10 Punkte)
  • Erfahrungen im sportlichen und technischen Betrieb von anderen Sportstätten (Gewichtungsfaktor 2, das heißt maximal 10 Punkte)

2. Weiterführende konzeptionelle Ideen und konkrete sportliche Angebote für das Actionsportzentrum (maximal 45 Punkte)

  • Weiterführende konzeptionelle Ideen und sportliche Angebote (Gewichtungsfaktor 3, das heißt maximal 15 Punkte)
  • Geplante Zusammenarbeit mit Trend-/ und Actionsport-Vereinen aus München (zum Beispiel Skateboard, BMX) und Münchner Jugendeinrichtungen (Gewichtungsfaktor 3, das heißt maximal 15 Punkte)
  • Geplantes Kommunikationskonzept (Gewichtungsfaktor 1, das heißt maximal 5 Punkte)
  • Zukünftige Aufbau- und Ablaufstrukturen (Gewichtungsfaktor 2, das heißt maximal 10 Punkte)

Sozialverträglicher Zugang (maximal 10 Punkte)

  • Sozialverträgliches Preiskonzept, insbesondere sozialverträgliche Zutrittsangebote (Gewichtungsfaktor 2, das heißt maximal 10 Punkte)

Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (maximal 15 Punkte)

  • Geplante Personalkosten und sonstige Kosten (Gewichtungsfaktor 1, das heißt maximal 5 Punkte)
  • Geplante Erlöse / Finanzierung (Gewichtungsfaktor 2, das heißt maximal 10 Punkte)

Für Fragen zum Ausschreibungstext wenden Sie sich bitte an die unten genannten Kontaktdaten.

Die Bewerbung muss spätestens bis zum 30. November 2023 beim Referat für Bildung und Sport, Geschäftsbereich Sport, Trend- und Actionsport, Bayerstraße 28, 80335 München, vollständig und schriftlich im Original, durch Vertretungsberechtigte unterschrieben, im verschlossenen Briefumschlag, eingegangen sein. Es gilt das Datum des Eingangs beim Referat für Bildung und Sport (Poststempel). Der Umschlag ist in jedem Fall deutlich zu kennzeichnen mit: „Bewerbung um die Trägerschaft für das Actionsportzentrum München - Nur zu öffnen durch das Referat für Bildung und Sport - Geschäftsbereich Sport Trend- und Actionsport“.

Folgende Anlagen sind zwingend Bestandteil der Bewerbung und können unter dem Punkt "Anlagen" auf dieser Seite heruntergeladen werden:

  • Vorblatt zum Bewerbungsformular (Anlage 4)
  • mehrseitiges Bewerbungsformular (Anlage 5)
  • Kosten- und Finanzierungsplan (Anlage 6)
  • Scientology Schutzerklärung (Anlage 7)
  • Unterschriftsblatt Antisemitismuserklärung (Anlage 9)
  • Wochenplan (eigene Anlage des Bewerbers)
  • Organigramm Actionsportzentrum (eigene Anlage des Bewerbers)
  • Nachweis der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit (eigene Anlage des Bewerbers)

Das vorgegebene Raster und die Schriftvorgaben (Arial, Schriftgröße 11, nicht fett, keine Grafiken) des Bewerbungsformulars sind einzuhalten. Die Textfelder ab Seite 3 des Bewerbungsformulars für die Beschreibung der einzelnen Bewertungskriterien sind festgelegt und können nicht überschritten werden. Die Anlage „Kosten- und Finanzierungsplan“ ist in der vom Referat für Bildung und Sport vorgegebenen Form ebenfalls einzuhalten und vollständig mit den Daten der verschiedenen Haushaltsjahre auszufüllen. Die Anlagen „Scientology-Schutzerklärung“ und „Unterschriftsblatt Antisemitismuserklärung“ sind vollständig auszufüllen und der Bewerbung beizufügen.

Die Anlagen Wochenplan, Organigramm Actionsportzentrum und Nachweis der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit sind vom Bewerber, die Anlage Interessenbekundung ist vom jeweiligen Münchner Kooperationsverein beziehungsweise von der jeweiligen Münchner Jugendorganisation eigenständig zu erstellen und der Bewerbung beizulegen.

Ausschlusskriterien:

  1. Die Organisationsform „steuerrechtlich gemeinnützige Organisation“ (zum Beispiel Sportverein, Trägerverein, gemeinnützige GmbH oder Träger der freien Jugendhilfe) kann nicht erfüllt werden.
  2. Die Frist des Eingangs der Bewerbungsunterlagen wurde nicht eingehalten.
  3. Die Bewerbungsunterlagen sind nicht vollständig.
  4. Kein Nachweis ausreichender Finanzierung (das heißt kein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan, die Finanzierung gesamt abzüglich Personalkosten und sonstige Kosten gesamt muss > beziehungsweise = 0 sein).

Alle Kosten, die im Zuge der Bewerbung entstehen, sind von den Bewerbern zu tragen und sind in keinem Fall erstattungsfähig.