Heizkostenzuschuss 2

Informationen zur Auszahlung des Heizkostenzuschuss 2 an AFBG/BAföG-Empfänger*innen

10. März 2023

Thermostat, Energiesparlampe, Geld; Foto: © Nik - Fotolia.com
Information

Auszahlungszeitpunkt

Der genaue Auszahlungstermin für den Heizkostenzuschuss 2 ist derzeit noch nicht bekannt. Wir bitten daher von Rückfragen zum Auszahlungszeitpunkt abzusehen. Für den Heizkostenzuschuss 2 müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen. Das Auszahlen des Zuschusses geschieht für anspruchsberechtigte Personen automatisch durch das Amt für Ausbildungsförderung.

Anspruchsberechtigte Personen

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf den Heizkostenzuschuss 2 in Höhe von einmalig 345 Euro, wenn

  • Sie als BAföG-Bezieher*Innen nicht bei den Eltern wohnen oder als AFBG-Bezieher*Innen Unterhalt erhalten und
  • Ihnen im Zeitraum von September bis Dezember 2022 für mindestens einen Monat diese Leistungen bewilligt wurden und nicht gleichzeitig Wohngeld bezogen wurde beziehungsweise als Haushaltsmitglied beim Wohngeld berücksichtigt wurde.