Heizkostenzuschuss 2
Informationen zur Auszahlung des Heizkostenzuschuss 2 an AFBG/BAföG-Empfänger*innen

Information
Auszahlungszeitpunkt
Der genaue Auszahlungstermin für den Heizkostenzuschuss 2 ist derzeit noch nicht bekannt. Wir bitten daher von Rückfragen zum Auszahlungszeitpunkt abzusehen. Für den Heizkostenzuschuss 2 müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen. Das Auszahlen des Zuschusses geschieht für anspruchsberechtigte Personen automatisch durch das Amt für Ausbildungsförderung.
Anspruchsberechtigte Personen
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf den Heizkostenzuschuss 2 in Höhe von einmalig 345 Euro, wenn
- Sie als BAföG-Bezieher*Innen nicht bei den Eltern wohnen oder als AFBG-Bezieher*Innen Unterhalt erhalten und
- Ihnen im Zeitraum von September bis Dezember 2022 für mindestens einen Monat diese Leistungen bewilligt wurden und nicht gleichzeitig Wohngeld bezogen wurde beziehungsweise als Haushaltsmitglied beim Wohngeld berücksichtigt wurde.