Kinder-Reise-Pass beantragen
Ihr Kind braucht einen Kinder-Reise-Pass
für Reisen außerhalb von Deutschland.
Sie können einen Kinder-Reise-Pass im
Bürger-Büro beantragen.
Was ist ein Kinder-Reise-Pass?

Ein Kinder-Reise-Pass ist für Kinder
bis zu ihrem 12. Geburtstag.
Ein Kinder-Reise-Pass ist ein kleines Heft.
Das Heft hat 32 Seiten.
Im Kinder-Reise-Pass steht:
- der Vor-Name
- der Nach-Name
- das Geburts-Datum von dem Kind
- wie lange der Kinder-Reise-Pass gültig ist.
In den Kinder-Reise-Pass kommt ein Pass-Foto von dem Kind.
Wofür braucht Ihr Kind einen Kinder-Reise-Pass?

Wollen Sie mit Ihrem Kind in ein anderes Land reisen?
In Europa genügt meistens ein Personal-Ausweis.
Zum Beispiel für Italien.
Oder für Österreich.
Für Reisen außerhalb von Europa gilt das:
- Ist Ihr Kind 11 Jahre alt oder jünger?
Dann braucht Ihr Kind einen Kinder-Reise-Pass.
Oder einen normalen Reise-Pass. - Ist Ihr Kind 12 Jahre alt oder älter?
Dann braucht Ihr Kind einen normalen Reise-Pass.
Achtung

Der Kinder-Reise-Pass wird nicht von allen Ländern anerkannt.
Das heißt:
In manchen Ländern gilt der Kinder-Reise-Pass nicht.
Ihr Kind braucht zum Beispiel
für die USA auf jeden Fall einen normalen Reise-Pass.
Lesen Sie auch unsere
Informationen zu Reisen in andere Länder
Wie bekommen Sie einen Kinder-Reise-Pass?

Ihr Kind wohnt in München?
Ihr Kind ist Deutscher oder Deutsche?
Dann bekommen Sie den Kinder-Reise-Pass im Bürger-Büro.
Sie müssen den Kinder-Reise-Pass dort beantragen.
Sie müssen dafür mit Ihrem Kind
in ein Bürger-Büro gehen.
Können Sie nicht gut lesen oder schreiben?
Dann hilft Ihnen ein Mitarbeiter
vom Bürger-Büro bei dem Antrag.
Beide Eltern müssen den Antrag unterschreiben.
Ist Ihr Kind 10 Jahre alt oder älter?
Dann muss Ihr Kind den
Kinder-Reise-Pass selber unterschreiben.
Es gibt in München 6 Bürger-Büros.
Sie können sich eines aussuchen.
Sie brauchen vorher einen Termin im Bürger-Büro.
Lesen Sie unsere Informationen zu den Bürger-Büros

Dort stehen die Adressen und die Öffnungs-Zeiten.
Lesen Sie auch unsere
Informationen zur Termin-Vereinbarung in den Bürger-Büros.
Was müssen Sie mitbringen?

Wir brauchen diese Informationen:
- die Körper-Größe von Ihrem Kind
- die Augen-Farbe von Ihrem Kind
Sie müssen diese Dinge mitbringen:
- von beiden Eltern:
Den Personal-Ausweis.
Oder den Reise-Pass. - Die Geburts-Urkunde von Ihrem Kind.
- Ein aktuelles Foto von Ihrem Kind.
Das heißt:
Das Foto muss neu sein.
Das Foto nennt man Pass-Bild.
Das Foto muss bio-metrisch sein.
Bio-metrisch heißt:
Ihr Kind ist gut zu erkennen.
Das Gesicht ist gut zu sehen.
Der Kopf ist gerade.
Die Augen sind offen.
Der Mund ist zu.
Der Hintergrund ist ein-farbig.
Gehen Sie am besten zu einem Fotografen.
Sagen Sie ihm:
Ich brauche ein Foto für den Kinder-Reise-Pass.

Dann müssen Sie uns das zeigen:
- den eigenen Personal-Ausweis oder Reise-Pass
- eine Kopie vom Personal-Ausweis oder vom Reise-Pass vom anderen Eltern-Teil
- eine Zustimmungs-Erklärung vom anderen Eltern-Teil
Bevor Sie zu uns kommen:
Drucken Sie das Formular Zustimmungs-Erklärung aus.
Füllen Sie es aus.
Der andere Eltern-Teil muss unterschreiben.
Link zu dem Formular Zustimmungs-Erklärung
(PDF-Datei)
Achtung: Das Formular ist in schwerer Sprache.

Dann muss er diese Dinge mitbringen:
- seinen eigenen Personal-Ausweis oder Reise-Pass
- einen Nachweis über das Sorge-Recht.
Sorge-Recht heißt:
Eine Person hat das Recht,
sich um ein Kind zu kümmern.
Die Person ist verantwortlich
für die Pflege und Erziehung.
Das schwere Wort dafür ist
Erziehungs-Berechtigter.

Sind Ihre Dokumente in einer anderen Sprache?
Dann brauchen wir eine deutsche Übersetzung.
Die Übersetzung muss von einem Dolmetscher sein.
Dolmetscher ist ein Beruf.
Ein Dolmetscher kann einen Text in eine andere Sprache übersetzen.
Der Dolmetscher muss vereidigt sein.
Vereidigt heißt:
Der Dolmetscher wurde vom Gericht geprüft.
Das heißt:
Das Gericht hat kontrolliert,
ob er übersetzen kann.
Deshalb darf der Dolmetscher Urkunden übersetzen.
Was kostet der Kinder-Reise-Pass?
Der Kinder-Reise-Pass kostet 13 Euro.
Wie können Sie den Kinder-Reise-Pass bezahlen?

Sie müssen den Kinder-Reise-Pass im Bürger-Büro bezahlen.
Wenn Sie den Antrag stellen.
Sie können mit Bar-Geld bezahlen.
Das heißt:
Sie können mit Geld-Scheinen und Münzen bezahlen.
Sie können auch mit Ihrer Bank-Karte bezahlen.
Diese Karte haben Sie bei der Bank für Ihr Konto bekommen.
Sie können damit ohne Bar-Geld bezahlen.
Wie lange dauert es, bis der Kinder-Reise-Pass fertig ist?
Sie können den Kinder-Reise-Pass sofort mitnehmen.
Wie lange ist der Kinder-Reise-Pass gültig?

Der Kinder-Reise-Pass ist 1 Jahr gültig.
Und:
Der Kinder-Reise-Pass ist höchstens bis zu dem 12. Geburtstag von Ihrem Kind gültig.
Ihr Kind ist schon 12 Jahre oder älter?
Dann müssen Sie einen normalen Reise-Pass für Ihr Kind beantragen.
Lesen Sie unsere Infos zu normalen Reise-Pass beantragen.
Der Text hält sich an die Regeln von Inclusion Europe
Der Original-Text stammt von dem Kreis-Verwaltungs-Referat München.
Die Übersetzung in Leichte Sprache ist von
Elke Wildraut, Landes-Hauptstadt München.
Der Text ist überarbeitet von:
sag’s einfach – Büro für Leichte Sprache in Regensburg.
Der Text ist geprüft von:
Prüfgruppe einfach g’macht, Abteilung Förderstätte,
Straubinger Werkstätten St. Josef der KJF Werkstätten gGmbH.
Die Fotos sind von:
sag’s einfach – Büro für Leichte Sprache in Regensburg
Die gezeichneten Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit
geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 (Personalausweis, Eltern mit Kind, Passfoto, Mutter mit Kind, Urkunde, Geldübergabe)
und von © Inga Kramer, www.ingakramer.de
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