Anlagenüberwachung nach Industrie-Emissions-Richtlinie

Hier finden Sie die Überwachungsberichte von Industrieanlagen im Zuständigkeitsbereich der Stadt München und Hintergründe zur Industrie-Emissions-Richtlinie.

Umsetzung der IE-Richtlinie in München

Die EU-Industrie-Emissions-Richtlinie (IE) regelt Genehmigung, Betrieb, Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen.

Das Ziel der Richtlinie ist die Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzungen durch Industrieanlagen. Zu diesem Zweck müssen die Industrieanlagen "beste verfügbare Techniken" (BVT, englisch BREF) anwenden.

Um welche Industrieanlagen es sich dabei handelt, ist im Anhang 1 der Industrieemissions-Richtlinie geregelt. So zum Beispiel Abfallrecyclinganlagen, Oberflächenbehandlungsanlagen, Anlagen zur Herstellung chemischer Erzeugnisse.

Das Überwachungsprogramm der Landeshauptstadt München (entsprechend den Vorgaben der Regierung von Oberbayern) für den Bereich Immissionsschutz soll eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Industrieanlagen sicherstellen.

Im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt München befinden sich derzeit 46 Anlagen, die den Anforderungen der Industrieemissions-Richtlinie unterliegen (siehe Anhang). Die Anlagen, für deren Überwachung die Regierung von Oberbayern (ROB) oder das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig sind, finden Sie in Anhang 4.