Anlagenüberwachung nach Industrie-Emissions-Richtlinie
Die EU-Industrie-Emissions-Richtlinie (IE) regelt Genehmigung, Betrieb, Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen.
Umsetzung der IE-Richtlinie in der Landeshauptstadt München
Das Ziel der Richtlinie liegt in der Vermeidung beziehungsweise größtmöglichen Verminderung von Umwelt-verschmutzungen durch Industrieanlagen. Zu diesem Zweck müssen die Industrieanlagen "beste verfügbare Techniken" (BVT, englisch BREF) anwenden.
Um welche Anlagen es sich dabei im Einzelnen handelt, ist in dem Anhang 1 der Industrieemissions-Richtlinie geregelt. So zum Beispiel Abfallrecyclinganlagen, Oberflächenbehandlungsanlagen, Anlagen zur Herstellung chemischer Erzeugnisse.
Das
für den Bereich Immissionsschutz soll eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen sicherstellen.
Im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt München befinden sich derzeit 46 Anlagen, die den Anforderungen der Industrieemissions-Richtlinie unterliegen (siehe Anlage 1 und 4). Die Anlagen, für deren Überwachung die Regierung von Oberbayern (ROB) oder das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig sind, finden Sie in der Anlage 4.