Werkmietwohnungen in MIWON

Fragen und Antworten: Alles von der Registrierung und Antragsstellung über die Bewerbung bis zur Besichtigung und Vergabe auf einen Blick.

A. Antragstellung

Der antragsberechtigte Personenkreis ist im § 2 der Richtilinien über die Vergabe von Wohnungen im Rahmen der Wohnungsvermittlung für städtische Dienstkräfte (R-WV) definiert. Diese Richtlinien finden Sie in WILMA unter: Mitarbeiten Wohnen München

Der Antrag gilt für folgende Wohnungsarten:

  • freifinanzierte Werkmietwohnung (keine Einhaltung von Einkommensgrenzen erforderlich)
  • mit öffentlichen Mitteln geförderte Werkmietwohnung (vorbehaltlich der Einhaltung der vorgegebenen Einkommensgrenze)
  • Werkmietwohnung nach dem München-Modell Stufe III und Stufe IV (vorbehaltlich der Einhaltung der vorgegebenen Einkommensgrenze)
  • Werkmietwohnung nach dem KMB (Konzeptioneller Mietwohnungsbau)

Für allgemein zugängliche geförderte Wohnungen, Wohnungen nach dem KMB und Wohnungen nach dem München-Modell gilt dieser Antrag nicht, es ist eine separate Antragstellung über MIWON bzw. im Amt für Wohnen und Migration notwendig.

Der Antrag dürfte in wenigen Minuten (bei einem kleinen Haushalt) einzugeben sein. Die Zeitdauer kann aufgrund der Eingaben bei größeren Haushalten variieren.

Der Antrag kann abgesendet werden, wenn sämtliche Pflichtangaben angegeben und die erforderlichen Unterlagen hinterlegt bzw. hochgeladen wurden. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.

Sie können einen Antrag über MIWON oder in Papierform stellen. Bitte entscheiden Sie sich für eine Form der Antragstellung; eine gleichzeitige Antragstellung über MIWON und in Papierform ist nicht möglich.
Den Antrag in Papierform finden Sie im städtischen Intranet „WiLMA“ und erhalten Sie über Ihre Personalstelle.

Die Bearbeitung Ihres Antrages dauert in der Regel ca. zwei Wochen. Voraussetzung dafür ist, dass alle zur Bearbeitung erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden. Sollten Unterlagen fehlen, werden diese nachgefordert. Durch die Nachforderung kann sich die Bearbeitung des Antrages entsprechend verzögern.

B. Einkommen und Vermögen

Sie können bei der Antragstellung entscheiden, ob Sie Angaben zu Ihrem Einkommen auf freiwilliger Basis machen wollen. In diesem Fall ist das Einkommen aller im Antrag aufgeführten Personen anzugeben. So können wir für Sie ermitteln, ob Sie berechtigt sind, einen vergünstigten Mietpreis nach dem Konzept soziale Mietobergrenze (KSM) oder eine eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Werkmietwohnung oder eine Werkmietwohnung nach dem München Modell zu erhalten. Außerdem erhalten Sie eine Empfehlung, ob Sie berechtigt sind, einen Antrag auf geförderten Wohnraum zu stellen.
Geben Sie Ihr Einkommen nicht an, können Sie sich ausschließlich auf freifinanzierte Werkmietwohnungen und Werkmietwohnungen nach dem KMB (Konzeptionellen Mietwohnungsbau) bewerben.

Zum Einkommen gehören alle Einnahmen des gesamten Haushaltes, welche regelmäßig oder in einem bestimmten Zeitraum bezogen werden. Dazu zählen die steuerpflichtigen und steuerfreien Einkünfte. Bei den steuerpflichtigen Einkünften wird das Bruttoeinkommen herangezogen, abzüglich Werbungskosten und jeweils 10 % für Steuern, Krankenversicherung und Altersvorsorge. Sollten Sie unterhaltspflichtig sein, Kinderbetreuungskosten zahlen oder erhöhte Werbungskosten geltend machen, können diese Ausgaben teilweise, unter Vorlage der entsprechenden Nachweise, von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen werden. Sollten Sie für eine geförderte Wohnung in Frage kommen, finden Sie ausführliche Erklärungen zum Thema Einkommen.

Angaben zum Anlagevermögen (Immobilien, Grundstücke) sind unabhängig von einer Einkommensberechnung. Sie dienen zur Prüfung, ob evtl. Anlagevermögen zur Selbstnutzung vorliegt.

C. Registrierung

Mit Erstellung Ihrer Registrierbescheinigung sind Sie als wohnungssuchender Haushalt registriert und können sich auf Werkmietwohnungen bewerben.

Eine Registrierbescheinigung ist ein Schreiben, dass Sie nach erfolgter Bearbeitung Ihres Antrages erhalten. Diese berechtigt Sie zur Teilnahme am Wohnungsvergabeverfahren. Die Registrierbescheinigung beinhaltet:

  • die Wohnungsarten, auf die Sie sich bewerben können
  • alle berechtigten Haushaltsangehörigen
  • die angemessene Wohnungsgröße
  • die Arbeitgeberdringlichkeit
  • evtl. fehlende Nachweise, die nachzureichen sind
  • die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung.
     

Die Arbeitgeberdringlichkeit ist ein Wert, der sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Sie besteht aus den Grundpunkten (soziale Dringlichkeit oder Arbeitspendler), den Punkten für die Beschäftigungszeit und den Fokusberufspunkten.
Die Arbeitgeberdringlichkeit ist, im Wohnungsvergabeverfahren, neben der Haushaltsgröße ausschlaggebend für die Rangfolge der Bewerber*innen (Mietinteressenten).

Die Registrierbescheinigung ist ab dem Zeitpunkt der Ausstellung für ein Jahr gültig. Die Angabe zur Gültigkeitsdauer finden Sie in der Registrierbescheinigung.

Nach Ablauf der Registrierung ist eine erneute Antragstellung über MIWON oder in Papierform notwendig.

Vorbelegungen erfolgen automatisiert auf Grund der Angaben zu Ihrer aktuellen Wohnsituation. Vorbelegte Begründungen stellen keine verbindliche Aussage über die zu erwartende Dringlichkeitseinstufung dar.

D. Änderung

Eine Änderung Ihres Antrages ist jederzeit, bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer möglich.

Sollten Sie den Antrag über MIWON eingereicht haben, können Sie dort auch Ihre Änderung in dem Antrag vornehmen und die ggf. erforderlichen Unterlagen dazu hochladen. Haben Sie Ihren Antrag in Papierform eingereicht, kann die Antragsänderung nur postalisch oder per Email eingereicht werden.

Sollte die Änderung des Antrages Auswirkung auf Ihre Registrierung haben, erhalten Sie eine neue Registrierbescheingung. Bei einer Änderung ohne Auswirkung auf die Registrierung bleibt Ihre aktuelle Registrierbescheinigung bestehen.

Eine Änderung des Antrages verlängert nicht die Laufzeit der Registrierung.

E. Bewerbung

Auskünfte zum Erhalt eines Wohnungsangebotes sind grundsätzlich nicht möglich. Die Chancen auf ein Wohnungsangebot sind besser, wenn Sie sich nicht selbst zu sehr einschränken (z.B. Lage, ein bestimmter Stadtteil) und darauf achten, sich auf Wohnungen zu bewerben, die wenig oder keine Bewerbungen vorweisen.

Sie können sich gleichzeitig auf drei Wohnungen bewerben. Werden Sie für eine Wohnung benannt, ruhen die anderen Bewerbungen. In der Regel enden die anderen Bewerbungen durch Fristablauf der Wohnung auf MIWON.

Ein Wohnungsangebot ist in der Regel ein bis zwei Wochen online. Das Ablaufdatum des Angebotes wird Ihnen auf MIWON angezeigt. In dieser Zeit können Sie sich auf das Wohnungsangebot bewerben.

Können Sie nach Ablauf des Wohnungsangebotes auf MIWON für die beworbene Wohnung benannt werden, erhalten Sie in Ihr MIWON Postfach und postalisch ein Benennungsschreiben. Konnten Sie nicht benannt werden, sehen Sie im Bereich „Bewerbungen“ auf MIWON den Sachstand „für Wohnung nicht benannt“.

Sie können Bewerbungen bis zum Ablauf des jeweiligen Wohnungsangebotes auf MIWON ändern.

Eine Gewichtung (Reihenfolge) Ihrer Bewerbungen ist nicht möglich. Ihre Bewerbungen haben immer die gleiche Priorität. In der Regel ist die Chance auf ein Benennungsschreiben für die Wohnung mit dem zeitlich kürzesten Fristende am größten.

Sie können nur für eine Wohnungsvergabe berücksichtigt bzw. benannt werden.

F. Sichtrechte

Sie können alle freifinanzierten städtischen Werkmietwohnungen sehen. Haben Sie Ihr Einkommen im Antrag angegeben und erfüllen Sie die jeweiligen Einkommensgrenzen können Sie mit öffentlichen Mitteln geförderte Werkmietwohnungen, sowie Werkmietwohnungen nach dem München-Modell Stufe III und Stufe IV sehen.

Sie sehen alle Wohnungsgrößen und hätten die Möglichkeit sich auf alle Wohnungen zu bewerben. Benannt werden Sie aber nur für Wohnungen, deren Größe angemessen ist. Die angemessene Wohnungsgröße können Sie der Registrierbescheinigung entnehmen. Beachten Sie jedoch, dass bei mehreren Bewerber*innen auf eine Wohnung immer der größere Haushalt bevorzugt wird.

Mit einer Kurzübersicht auf MIWON werden alle Wohnungen angezeigt, auf die eine Bewerbung möglich ist. Diese Wohnungen können Sie nach Miete, Ablaufdatum Angebot, Anzahl Räume, Stadtteil und Wohnfläche sortieren. Zusätzlich zur Sortierung besteht die Möglichkeit, die Wohnungsangebote nach Lage, Stadtteil, Wohnfläche, Miete, Etage, Barrierefreiheit, Angebotsende und Bewerbungen zu filtern.

Eine Anzeige des Ranges Ihrer Bewerbung ist technisch nicht möglich. Grund dafür ist, dass Sie die Möglichkeit haben, sich auf alle angezeigten Wohnungen, unabhängig von der Wohnungsgröße, zu bewerben.

  1. Wohnraum in München ist knapp. Es kann daher vorkommen, dass es gerade keine passenden Wohnungsangebote für Sie gibt. Sie erhalten dann die Meldung „Leider gibt es derzeit keine Wohnungsangebote für Sie“.
  2. Wenn Sie bereits für eine Wohnung benannt sind, können Sie in dieser Zeit keine weiteren Wohnungsangebote sehen.
  3. Haben Sie Ihre Registrierbescheinigung mit einem Vorbehalt bekommen, z.B. weil Ihre Aufenthaltserlaubnis im Antragszeitraum abläuft (dies können Sie der Registrierbescheinigung entnehmen), setzt sich nach Fristende eine Sperre und Sie können sich bis zur Nachreichung des Dokumentes nicht mehr auf Wohnungen bewerben.
  4. Sollte Ihre Registrierung abgelaufen sein (das Enddatum der Registrierung sehen Sie in der Registrierbescheinigung), können Sie sich nicht mehr auf Wohnungen bewerben.
  5. Bei falscher Einstellung der Filteroptionen auf MIWON, dass keine Wohnungen mehr angezeigt werden können.

Sie können geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) auf MIWON nur sehen, wenn Sie einen Registrierungsbescheid des Amtes für Wohnen und Migration für geförderte Wohnungen haben. Auf geförderte Wohnungen gibt es häufig eine sehr hohe Anzahl an Bewerbungen. Auf städtische Werkmietwohnungen, von Einzelfällen abgesehen, bewerben sich in der Regel nicht mehr als 40 Haushalte. Weitere Hinweise gibt es derzeit leider nicht.

G. Benennung

Die Benennung ist eine Einladung zur Wohnungsbesichtigung.

Aufgrund Ihrer Haushaltsgröße und Arbeitgeberdringlichkeit, gehören Sie zum Personenkreis, der die Wohnung besichtigen darf. In der schriftlichen Benennung, finden Sie die Kontaktdaten der Vermieterin oder des Vermieters um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren und Informationen zum weiteren Vorgehen.

Das Benennungschreiben erhalten Sie in Ihr MIWON-Postfach und per Post. Darüber hinaus sehen Sie den Sachstand auf MIWON im Bereich „Bewerbungen“.

In der Regel erhalten die ersten fünf dringlichsten Bewerber*innen eine Benennung. Wenn Sie keine Benennung erhalten haben, waren Sie nicht unter den dringlichsten Bewerber*innen.

H. Besichtigung

Mit der Benennung erhalten Sie die Kontaktdaten des Vermieters und können einen Besichtigungstermin vereinbaren. Sollte der Besichtigungstermin außerhalb der in der Benennung angegebenen Frist stattfinden, haben Sie die Möglichkeit telefonisch oder per Email eine Fristverlängerung vornehmen zu lassen.

Die Wohnungsbesichtigung liegt in Ihrem eigenen Interesse, um sich einen Eindruck von der Wohnung und der Infrastruktur zu machen. Auf MIWON ist die Besichtigung der Wohnung zu bestätigen. Erst dann können Sie Ihre Reaktion (Zu- oder Absage) für die Wohnung abgeben.

In der Benennung sind die Unterlagen aufgeführt, die Sie zur Besichtigung der Wohnung mitbringen müssen. In der Regel handelt sich hier um das Benennungsschreiben, die Registrierbescheinigung, den Ausweis und die Einkommensnachweise.

Eine verbindliche Aussage hierzu ist nicht möglich, da dies jede Vermieterin/jeder Vermieter anders regelt. Meistens gewährt die Vermieterin/der Vermieter eine Bedenkzeit und erwartet zeitnahe Rückmeldung.

I. Zusage und Absage

In der Benennung ist eine Frist angegeben, bis wann Sie das Wohnungsangebot zu- oder absagen müssen. Sollte der Besichtigungstermin außerhalb dieser Frist sein, können Sie telefonisch oder per Email eine Fristverlängerung veranlassen.

Ihre Zu- oder Absage teilen Sie bitte der oder dem Vermieter*in mit und geben Ihre Reaktion auf MIWON ein. Aus technischen Gründen ist die Eingabe der Zu- oder Absage in MIWON frühestens nach 3-4 Tagen ab Ausstellung der Benennung möglich. Auch bei Absage der Wohnung ohne vorherige Besichtigung muss diese bestätigt werden.

Sobald Sie Ihre Zu- oder Absage auf MIWON eingegeben haben, können Sie diese nicht mehr zurückziehen. Bitte wenden Sie sich dafür telefonisch oder per E-Mail an die auf der Benennung angegebenen Sachbearbeitung.

Geben Sie keine Rückmeldung über MIWON ab, wird vom System eine „Nichtreaktion“ eingetragen. Bei zweimaliger Nichtreaktion können Sie für die Dauer von drei Monaten gesperrt werden und sich in diesem Zeitraum nicht auf Wohnungen bewerben.

Sollten Sie die Wohnung abgesagt haben, können Sie sich sofort wieder auf Wohnungen bewerben. Bei Abgabe einer Zusage wird die Rückmeldung der Hausverwaltung abgewartet und die Liste der Mietinteressenten danach dem Gesamtpersonalrat zur Zustimmung vorgelegt. Wenn Sie die Wohnung bekommen, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben. Andernfalls erhalten Sie eine Ablehnung.

Wenn Sie eine Wohnung ablehnen und dies gut und nachvollziehbar begründen, hat es keine Konsequenzen.

Nach Erhalt des Absageschreibens können Sie sich wieder auf Wohnungen bewerben.

J. Bestätigung

Die Bestätigung ist Ihre offizielle Zusage für den Erhalt der Wohnung. In diesem Schreiben werden Sie aufgefordert, mit der Vermieterin oder dem Vermieter einen Termin zu vereinbaren, um den Mietvertrag für die Wohnung zu unterschreiben.

Auf MIWON im Bereich „Ihre Bewerbungen“ sehen Sie den Sachstand: „für Wohnung bestätigt“. Zusätzlich erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.

Die Rangfolge der Mietinteressenten wird gemäß unseren Richtlinien (R-WV) anhand der Haushaltsgröße und Arbeitgeberdringlichkeit festgelegt. Diese Rangfolge ist, abgesehen von wenigen Ausnahmen, bindend für die Vermieterin oder den Vermieter. Liegt die Rückmeldung der Vermieterin oder des Vermieters über eine erfolgreiche Vergabe vor, wird unter Einbeziehung des Gesamtpersonalrates die Bestätigung erstellt.
Die Richtlinien finden Sie in WiLMA unter: Mitarbeiten | Wohnen | München

Wenn eine oder ein Mietinteressent*in in der Rangfolge vor Ihnen liegt und für die Wohnung zugesagt hat, können Sie für diese nicht bestätigt werden.

Nach Erhalt der Bestätigung vereinbaren Sie mit der Hausverwaltung einen Termin, um den Mietvertrag zu unterschreiben.

K. Kontakt

Die Wohnungsvermittlung für städtische Dienstkräfte ist für die Bearbeitung Ihres Antrags auf eine städtische Werkmietwohnung und für die Vergabe von städtischen Werkmietwohnungen zuständig. Informationen zum Thema Wohnen für städtische Dienstkräfte finden Sie auch in WiLMA unter Mitarbeiten | Wohnen | München

Informationen zum Antrag auf eine geförderte Wohnung und München Modell-Miete-Wohnung erhalten Sie auf den Hilfe-Seiten zu SOWON.

Gerne können Sie eine Beratung bei der Wohnungsvermittlung für städtische Dienstkräfte telefonisch in Anspruch nehmen. Die aktuelle Zuständigkeit der Kolleg*innen der Wohnungsvermittlung für städtische Dienstkräfte können Sie dem städtischen Telefonbuch entnehmen. Sollten Sie keinen Zugriff auf das städtische Telefonbuch haben, können Sie eine E-Mail an die Wohnungsvermittlung für städtische Dienstkräfte senden (rvwv.soz@muenchen.de).

Die Wohnungsvermittlung für städtische Dienstkräfte steht auch gerne für eine persönliche Vorsprache zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin zur persönlichen Vorsprache. Die aktuelle Zuständigkeit der Kolleg*innen der Wohnungsvermittlung für städtische Dienstkräfte können Sie dem städtischen Telefonbuch entnehmen. Sollten Sie keinen Zugriff auf das städtische Telefonbuch haben, können Sie eine E-Mail an die Wohnungsvermittlung für städtische Dienstkräfte senden (rvwv.soz@muenchen.de).

Bitte verwenden Sie das Kontaktformular auf MIWON nicht, sondern wenden sich direkt an die Wohnungsvermittlung für städtische Dienstkräfte.