Förderrichtlinie 2016

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Förderprogramm, wenn Sie zwischen 1. September 2016 und 31. März 2019 Ihren Förderantrag gestellt haben.

Der Münchner Qualitätsstandard

Der Münchner Qualitätsstandard ist ein Kriterienkatalog, der vom Bauzentrum München in der Diskussion mit der Fachwelt entwickelt wurde. Er dient als Leitfaden und Übersicht zu den baurechtlichen Bestimmungen und anerkannten Regeln der Technik und zur Sicherung der Qualität. Bei Fragen zum Münchner Qualitätsstandard kann ein Beratungstermin im Bauzentrum München vereinbart werden.

Die Fachunternehmer-Erklärung ist als Beleg für die Einhaltung der Vorschriften, Baubestimmungen und Regeln der Technik Bestandteil der einzureichenden Unterlagen für jeden Antragspunkt.

Für wen gilt diese Richtlinie?

Im Förderprogramm Energieeinsparung gilt immer die Richtlinie, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig war. Antragsteller*innen, die zwischen 1. September 2016 und 31. März 2019 einen Förderantrag gestellt haben, finden hier hilfreiche Unterlagen zur weiteren Abwicklung.

Alle wichtigen Informationen sind in der Richtlinie zusammengefasst.

Checklisten

Nach Abschluss der Baumaßnahmen müssen für jeden Antragspunkt die erforderlichen Nachweise vollständig eingereicht werden. Die Unterlagen können entweder persönlich oder per Post in Papierform gesammelt im Bauzentrum München eingereicht werden oder per E-Mail ans Team FES gesendet werden.

Eine Übersicht der einzureichenden Unterlagen bieten die Checklisten.

Diese können als Inhaltsverzeichnis verwendet werden. Maßnahmenübergreifende Unterlagen wie z. B. Pläne oder Wohnflächenberechnungen müssen nur einmal eingereicht werden. Eine Rückgabe der eingereichten Unterlagen ist nicht möglich. Wichtige Unterlagen sollten daher nur als Kopie eingereicht werden.

Formblätter

Nicht jedes Formblatt muss für jede Maßnahme eingereicht werden. In den Checklisten sind die für die jeweiligen beantragten Maßnahmen relevanten Formblätter aufgelistet.

Maßnahmenübergreifende Formblätter (z. B. VdZ-Formular) müssen nur einmal abgegeben werden.

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