Bereich III/28: Campus Süd
Auslegung vom 29. April mit 31. Mai 2022
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Hinweis auf die Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt München
Bauleitplanverfahren - Beteiligung der Öffentlichkeit -
hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
von 29. April bis 31. Mai 2022
Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich III/28 Baierbrunner Straße (westlich), Siemensallee (nördlich), Gleisweilerstraße (östlich), Allmannshausener Straße (östlich), Dönnigesstraße (südlich)
Art der Nutzung:
- Wohnbaufläche
- Allgemeine Grünfläche
- Kerngebiet
Überlagernde Darstellungen im integrierten Landschaftsplan:
- Örtliche Grünverbindung
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung liegt beim
Referat für Stadtplanung und Bauordnung,
Blumenstraße 28 b (Hochhaus), 80331 München,
Erdgeschoss, Raum 071
(Auslegungsraum - barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes über Blumenstraße 28 a),
von 29. April bis 31. Mai 2022,
Montag mit Freitag von 6 Uhr bis 18 Uhr, öffentlich aus.
Auskünfte durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung werden nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch unter 089/233-26089 oder per E-Mail unter plan.fnp@muenchen.de) erteilt.
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Stellungnahmen können während der oben genannten Auslegungsfrist
- elektronisch unter der E-Mail: plan.fnp@muenchen.de,
- schriftlich per Post: Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Abteilung I/42, Blumenstraße 28b, 80331 München,
oder nach telefonischer Vereinbarung auch zur Niederschrift bei den genannten Kontaktdaten vorgetragen werden.
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.
Es sind neben dem Umweltbericht, der zu den nachfolgend genannten Schutzgütern Aussagen enthält, folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Informationen zum Schutzgut Mensch, insbesondere Schalltechnische Untersuchung, Besonnungs- und Verschattungsstudie mit Belichtungsstudie, Leitfaden Mobilitätskonzept, Verkehrsgutachten
- Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere, Artenschutz, insbesondere Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), Ökologische Potenzialabschätzung mit floristischen und faunistischen Untersuchungen, Kurzbericht zur ergänzenden faunistischen Untersuchung zum Vorkommen des Eremiten in Baumhöhlen, Avifaunistische Potenzialprüfung
- Informationen zum Schutzgut Boden, insbesondere Historische Untersuchung zum Kampfmittelverdacht, Nutzungsbezogenes Räumkonzept zur Kampfmittelbeseitigung
- Informationen zum Schutzgut Grundwasser, insbesondere Auswirkungen/Wechselwirkungen der Tiefgaragenplanung auf das Grundwasser
- Informationen zum Schutzgut Luft und Klima, insbesondere Luftschadstofftechnische Untersuchung, Windkanalstudie, Windkomfort auf Freiflächen
- Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild, insbesondere SVU Stadtbildverträglichkeitsuntersuchung, Blickachsenstudie
- Informationen zum Schutzgut Energie, insbesondere Energetisches Fachgutachten als Leitfaden
Hinweis zur Abgabe von Stellungnahmen:
Zum Nachweis des fristgemäßen Eingangs einer Stellungnahme wird für die letzten Tage der Auslegung empfohlen, den Sonderbriefkasten am Rathaus, Marienplatz 8 (neben dem Auskunftsschalter am Eingang Fischbrunnen), zu benutzen.
Aktueller Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass für Besucher*innen des o.g. Dienstgebäudes eine FFP2-Maskenpflicht besteht.
Darüber hinaus wird gebeten, die allgemeinen Verhaltensempfehlungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.