Schönes Grundstück am Grünwalder Forst im Erbbaurecht

Die Landeshauptstadt München vergibt im Auftrag der Stiftungsverwaltung ein Grundstück am Grünwalder Forst im Erbbaurecht.

Eckdaten

  • Grundstücksgröße:               
    948 m²
  • Grundstücksform:                 
    rechteckiges, ebenes Grundstück, Straßenfrontlänge rd 25m, Tiefe rd 38 m
  • Lage:                                     
    am Grünwalder Forst
  • Aktuelle Nutzung:                  
    derzeit ungenutztes unbebautes Grundstück
  • Erbbauzins:                           
    Preis auf Anfrage

Ausführliche Beschreibung der Immobilie

Dieses großzügige und gut geschnittene Grundstück liegt in einer ruhigen Anliegerstraße unweit des Zentrums der Gemeinde Grünwald (ca. 11.000 Einwohner), im Landkreis München in Bayern. Die Grundstückszufahrt erfolgt über die Sudetenstraße, eine fertig ausgebaute, ruhige Straße in einer Tempo-30-Zone mit Parkbuchten.

Grünwald liegt ca. 12 km südlich von München und gilt als überaus exklusive Wohngegend. Unmittelbar angrenzende Nachbargemeinden sind Pullach im Westen, Straßlach-Dinglharting sowie die gemeindefreien Gebiete Grünwalder Forst und Perlacher Forst im Osten bzw. Nordosten. Das Ortszentrum von Grünwald ist in nur 15 Gehminuten vom Objekt zu erreichen. Die markantesten Gebäude, die Kirche St. Peter und Paul, das Schlosshotel und die Burg Grünwald sind bereits von der Brücke über das Isartal aus zu sehen. Im Umkreis von nur 1,5 km sind mehrere Sportanlagen, Spielplätze, eine Grundschule, Mittagsbetreuung, zahlreiche Freizeiteinrichtungen (z.B. Schwimmbad) und ein Gymnasium sowie Fitnessstudios, Friseure und sehr viele Restaurants zu finden. Die weit über die Grenzen von Grünwald hinaus bekannte Bavaria Filmstadt ist in 5 Minuten mit dem Auto zu erreichen.

Die nächstgelegene Haltestelle der Buslinie 222 (Josef-Sammer-Straße) ist nur 200 m vom Objekt entfernt. Der Bus fährt zur Tramlinie 25 (Derbolfinger Platz), die Anschluss bis zum Max-Weber-Platz (München) bietet. Über die Anschlussstellen Taufkirchen in ca. 8 km Entfernung besteht Anschluss an die Autobahn A995 und somit auch an die Autobahn A 99. Über diese erreicht man nach ca. 1 Stunde Autofahrt den Flughafen. Über die Anschlussstelle Schäftlarn besteht in 14 km Entfernung die nächste Anbindung an die Autobahn A95 und somit die Verbindung zwischen München und Garmisch. Zu den Seen im Umland benötigt man rd. 30 Fahrminuten mit dem Auto z.B. Starnberg.

  • Flurstück: Flst. 352/12                                                   
  • Größe: 948 m²
  • Gemarkung: Grünwald
  • Bebauungsplan: Nr. B 46, rechtskräftig seit 12.04.1990
  • festgesetzte Art der baul. Nutzung:             
    allgemeines Wohngebiet (WA 13b)                                                        
    Einzel- bzw. Doppelhaus mit Walmdach und zwei Vollgeschossen
  • festgesetztes Maß der baul. Nutzung:      
    Grundflächenzahl (GRZ) 0,20
     Geschossflächenzahl (GFZ) 0,30
  • WGFZ im Dachgeschoss:
    Ausbaubares Dachgeschoss (WGFZ) 0,40 (vorbehaltlich Genehmigung durch die Gemeinde Grünwald)

  • Weitere Vorgaben der Gemeinde:               
    Baumschutzverordnung, Satzung über ab-weichende Abstandsflächentiefe, Ortsgestaltungssatzung

Das hier angebotene am Waldrand befindliche Grundstück liegt in einem beliebten Viertel mit Einfamilienhäusern und Villen am Stadtrand von Grünwald. Das Grundstück befindet sich in einer ruhigen Anliegerstraße.
Das im Erbbaurecht zu vergebene Grundstück hat eine Grundfläche von ca. 948 qm. Der Grünwalder Forst liegt in 100m Entfernung und zur Isar sind es 6 Minuten mit dem Fahrrad. Das ideale Grundstück für ein Leben im Grünen mit Kleinstadtflair und Anbindung an die Großstadt München.

Das Grundstück liegt im Umgriff des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. B16 der Gemeinde Grünwald, der als Art der baulichen Nutzung ein allgemeines Wohngebiet festsetzt.

Es ist eine Bebauung mit einem Einzel- bzw. Doppelhaus mit einem Walmdach mit zwei Vollgeschossen zulässig.

Ein ausbaubares Dachgeschoss, das nicht Vollgeschoss im Sinne des § 20 Baunutzungs-verordnung (BauNVO) ist, wird mit einer Fläche von 60 %, ausgehend von der Grundfläche, berücksichtigt. Andere Flächen bleiben unberücksichtigt.

Auf dieser Grundlage errechnet sich eine wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ) von 0,40 für das Grundstück. Diese wurde als Basis für die Erbbauzinsermittlung herangezogen.

(§ 5 des Erbbaurechtsvertragsentwurfs)

Dieses Grundstück in Grünwald wird für eine Laufzeit von 99 Jahren im Erbbaurecht vergeben. Das Erbbaurecht ist ein grundstücksgleiches Recht. Der Erbbaurechtsnehmer hat für die Dauer des Erbbaurechts nahezu dieselben Rechte und Pflichten wie ein Grundstückseigentümer. Errichtete Gebäude stehen im Eigentum des Erbbaurechtsnehmers. Das Grundstück selbst verbleibt im Eigentum der Stiftung. Für die Überlassung des Grundstücks ist ein monatlicher Erbbauzins zu entrichten.

Vorteile des Erbbaurechts

  • Für das Grundstück ist kein Kaufpreis zu entrichten. Es fällt lediglich ein monatlicher Erbbauzins an, der sich am Wert des Grundstücks orientiert.
  • Das Erbbaurecht ist ein dingliches grundstücksgleiches Recht, das z.B. zur Finanzierung des Bauvorhabens beliehen werden kann
  • Das Grundstück steht im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen allein und ausschließlich dem Erbbauberechtigten zu
  • Das Erbbaurecht ist verkäuflich
  • Das Erbbaurecht ist vererblich

Die Preisvorstellung für den jährlichen Erbbauzins beträgt 44.000 €/Jahr.

Wir freuen uns auf Ihr Angebot.

Interessenten können die vollständigen Objektunterlagen schriftlich im Kommunalreferat (siehe Kontakt Ziffer 16) oder mit dem Registrierungsformblatt (= „Bewerbungsformular“) im Internet (www.immo-muenchen.de) anfordern.

Nach Registrierung als Interessent_in erhalten Sie Zugriff auf den Erbbaurechtsvertragsentwurf.

Bei Interesse bitten wir um ein schriftliches Angebot an:

Landeshauptstadt München
Kommunalreferat
Immobilienservice
Kaufmännische Dienstleistungen
Grundstücksverkehr - Ost

Denisstr. 2
80335 München

immobilien-ausschreibung.kom@muenchen.de

Sie können Ihr Angebot auch gerne vor Ort im 4. OG, Zimmer 444 abgeben.

Die einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte Ziffer 12.

Für den Abschluss des Erbbaurechtsvertrags ist die Zustimmung des Stadtrats der Stadt München erforderlich. Jedes mit einem Finanzierungsnachweis verbundene Angebot, das den vom städt. Bewertungsamt festgestellten Verkehrswert (Ziffer 6) erreicht oder überschreitet, wird dem Stadtrat zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Entscheidung vorgelegt. Ernsthafte Angebote unterhalb der Preisvorstellung, werden vom städt.  Bewertungsamt kurzfristig auf Angemessenheit überprüft. Sobald die Bestätigung der Angemessenheit vorliegt, erfolgt die Vorlage im Stadtrat.
Bei gleich hohen Angeboten erhält das frühzeitigere Angebot den Vorrang, bei einem späteren Angebot behält sich die Stadt München vor, dieses Angebot zu berücksichtigen, solange ein Beschluss des Stadtrates noch nicht gefasst ist.

Der Stadt bleibt es unbenommen, das Verfahren jederzeit abzubrechen oder ganz aufzuheben.

Der Leistungsumfang wird in einem Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt München und dem Erwerber vereinbart (Anlage 2).

Zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sollen nachfolgende Nachweise zur Finanzierung des Kaufpreises vorgelegt werden:

  • Vorlage von Kapital- bzw. Bonitätsnachweisen

Das schriftliche Angebot muss folgende Angaben enthalten:

  • Beziffertes Angebot
  • Name und Rechtsform des Bieters
  • Nachweise zur Finanzierung (vgl. Ziffer 11)
  • Zustimmung zum Erbbaurechtsvertragsentwurf (Anlage 2)

Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der bevollmächtigte Vertreter zu benennen, der die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und die gesamtschuldnerische Haftung der Bietergemeinschaft erklärt. Eine nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften ist unzulässig. Nebenangebote sind nicht zulässig.

Für die Besichtigung  ist entweder per Mail oder telefonisch ein Termin mit der genannten Ansprechpartnerin im Kommunalreferat zu vereinbaren (vgl. Ziffer 16).

Das Objekt wird treuhänderisch für eine mildtätige und gemeinnützige Stiftung der Landeshauptstadt München im Erbbaurecht vergeben.

Aus der Ausschreibung und den darin enthaltenen Daten kann kein Maklerauftrag o.ä. abgeleitet werden.

Mündlich, fernmündlich, per Fax oder E-Mail abgegebene Kaufangebote können nicht berücksichtigt werden.

  • Anlage 1: Lageplan

Der Erbbaurechtsvertragsentwurf ist nach erfolgter Registrierung (siehe Ziffer 7) einsehbar.

Landeshauptstadt München
Kommunalreferat
Immobilienservice
Kaufmännische Dienstleistungen
Grundstücksverkehr - Ost

Denisstr. 2, Zimmer 444
80335 München

Klaudia Lackner
Tel. 089 233-22967
Mobil: 01525-6829568

Kerstin Schultz (Die – Do 9:00 – 14:00 Uhr)
Tel. 089 233-25190
Mobil: 01525-7946057


Fax. 089 233 21238
E-Mail: immobilien-ausschreibung.kom@muenchen.de

Geschützter Bereich

Webseite - Geschützter Bereich

Anmeldung

Für den Zugang der Dokumente aus dem Anlagenverzeichnis ist eine Anmeldung erforderlich.

Sie können sich über unser Bewerbungsformular anmelden.

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Bilder vom Objekt

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Ansprechpartnerin

Klaudia Lackner
Tel. 089 233-22967
Mobil: 01525-6829568

Kerstin Schultz (Die – Do 9:00 – 14:00 Uhr)
Tel. 089 233-25190
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E-Mail: immobilien-ausschreibung.kom@muenchen.de

 

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